Die Jugendhilfe im Strafverfahren- Jugendgerichtshilfe
Das Begehen von Straftaten und deren Auswirkungen führen häufig zu Stress, Unsicherheit und Ängsten bei den Betroffenen.

Ein Gespräch bei der Jugendhilfe im Strafverfahren bietet die Möglichkeit, Fragen zu beantworten und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird automatisch

  • in jedem Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und
  • Heranwachsende im Alter von 18 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres tätig.

Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Tat.

Wir informieren umfassend über den Ablauf eines Jugendstrafverfahrens. Auf der Grundlage der erfolgten Gespräche  wird im Falle einer Gerichtsverhandlung eine pädagogische Stellungnahme verfasst.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet den Jugendlichen zu der Gerichtsverhandlung und bringt dort die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte ein.

Nach der Gerichtsverhandlung werden durch die Jugendhilfe im Strafverfahren richterliche Weisungen und Auflagen überwacht, z.B. Sozialstunden.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Buchstabe H bis M
Martina Staudt
Tel. 02631/ 802-766
E-mail: mstaudt@neuwied.de

Buchstabe A bis G 

Birgit Kothen

Tel. 02631/ 802-290

E-mail: bkothen@neuwied.de 

Buchstabe  N bis Z

Silvia Klein

Tel. 02631/ 802-241
E-mail: siklein@neuwied.de 

 

Informationen und Anträge:

 Links: