Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 I Nr. 4 a i.V.m. III StVO zum kostenfreien Parken innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszonen in der Innenstadt (Anwohnerparken)

 

Für Anwohner sind in den mit Gebühren bewirtschafteten Bereichen jeweils sogenannte Anwohnerparkzonen eingerichtet. Bewohner dieser Bereiche können gegen eine Verwaltungsgebühr von 40,90 € pro Jahr eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr erhalten, die von den Parkgebühren befreit, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • gemeldeter Wohnsitz im genannten Bereich
  • Halter (oder nachweislicher Nutzer) des betreffenden Fahrzeugs
  • kein privater Stellplatz für das Fahrzeug verfügbar 

Formular zur Antragstellung Anwohnerparkausweis (PDF-Datei zum Download) Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden.

 

 

 

Weiterführende Informationen

Die 1997 erstmals eingeführte flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt ist 2011 und 2013 nach ausgiebiger Diskussion geänderten Rahmenbedingungen angepasst worden und stellt sich heute so wie oben beschrieben dar. Für interessierte Bürger sind die maßgeblichen Stadtratsbeschlüsse mit Hintergrundinformationen über das Ratsinformationssystem einsehbar (Stadtrat 06.04.2011: Vorlage VO/0614/11; Stadtrat 19.12.2012: Vorlage VO/1021/12). Für weitere Informationen stehen Ihnen im Übrigen die unten genannten Mitarbeiter zur Verfügung.

 

Kontakt

Ordnungsamt
Engerser Landstraße 17

56564 Neuwied

 

Ausstellung "Anwohnerparkausweis"

Manuela Kohlenberg

Tel. (02631) 802-425
mkohlenberg@neuwied.de