Abfallerzeugernummer beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Bei Erzeugernummern handelt es sich um betriebsbezogene Kennnummern. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen zu vergeben. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde.

 

 

Teaser

Bei Erzeugernummern handelt es sich um betriebsbezogene Kennnummern, die bei Führung von Nachweisen und Registern zu verwenden sind und Sie daher stets angeben müssen.

 

 

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) zur Verfügung gestellt wird, erfolgen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM).

 

 

Zuständige Stelle

In Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) die zuständige Behörde für die Erteilung der Erzeugernummern.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Erzeugernummer wird eine Gebühr von 50,00 Euro oder 60,00 Euro erhoben.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Werktage

 

Anträge / Formulare

  • Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Unterstützende Institutionen

 

Informationsstand

26.10.2020

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz

Telefon: +49 6131 98298-0
Telefax: +49 6131 98298-22

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.sam-rlp.de/