Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren,
- Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger,
- Erteilung von Behördenbestätigungen und landesrechtlichen Zuweisungen für Entsorgungsnachweise,
- Kontrolle von Begleitscheinen im Nachweisverfahren,
- Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln,
- Erteilung von Erlaubnissen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln bei gefährlichen Abfällen,
- Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen,
- Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen,
- Überprüfung der Registerpflicht – auch für nicht gefährliche Abfälle.