Fahrerlaubnis: Ersterteilung

Die Fahrerlaubnis wird benötigt, um in Deutschland und Europa ein Kraftfahrzeug führen will. Der Führerschein dient als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse.

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Erreichen des erforderlichen Mindestalters
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
  • Nachweis der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine theoretische und praktische Prüfung
  • Kenntnis von erster Hilfe
  • Erfüllung und Nachweis der Anforderungen an das Sehvermögen

Mindestalter

Gewünschte FahrerlaubnisklasseErforderliches Mindestalter
AM15 Jahre
A116 Jahre
A218 Jahre
Direkter Zugang zu
Klasse A
24 Jahre
(Abstufung nach Leistung und Vorbesitz für andere Mindestalter)
B und BE18 Jahre
(17 Jahre für Begleitetes Fahren, mehr Informationen hier)
C1 und C1E18 Jahre
C und CE21 Jahre
(18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
D1 und D1E21 Jahre
(18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
D und DE24 Jahre
(23, 21 und 20 Jahre unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen)
L und T16 Jahre


Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
  • Antrag auf Ersterteilung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Bei ausländischen Pässen gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Antrag der ausbildenden Fahrschule
  • Formular
  • Zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
    • Ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
    • Ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) 

Gebühren und Zahlungsart

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: 44,70 €
  • Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 9,00 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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