Handy-Parken

Wie funktioniert das Smartphone-Parken? Autofahrerinnen und Autofahrer benötigen für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster-App auf ihren Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Fahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch etwas bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so durch eine minutengenaue Abrechnung unnötige Parkgebühren.

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet. Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail – kostenfrei und voreingestellt - oder per Post (2,99 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Rechnung) erhalten will. Um von E-Mail-Rechnung auf Postrechnung umzustellen, loggt er sich unter https://www.parkster.com/login in seinem Benutzerkonto ein.

Wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster-App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Die Parkster-App zum Downloaden:

Parkraumbewirtschaftung in der Neuwieder City

In der Neuwieder Innenstadt stehen Ihnen in der Nähe der Einkaufsziele rund 3.300 Parkplätze zur Verfügung. Rund 1.400 davon sind öffentliche Parkplätze, die gegen eine geringe Parkgebühr genutzt werden können. Mit der Erhebung von Parkgebühren soll verhindert werden, dass die Parkplätze ständig von Langzeitparkern belegt sind. Insofern hilft Ihnen die Parkraumbewirtschaftung, schnell einen freien Parkstand direkt im Zentrum zu finden.

 

In den im Übersichtsplan gelb gekennzeichneten Bereichen gelten im Einzelnen folgende Bedingungen:

Parkgebühr 60 Cent/ Stunde

Mindestgebühr: 10 Cent (= 10 min Parkzeit)

Höchstparkdauer: 4 Stunden

Geltungszeitraum: Montag - Freitag 9:00 - 18:00 Uhr, Samstag 9:00 - 14:00 Uhr

 

Damit ist samstags bereits am frühen Nachmittag freies Parken in der ganzen Innenstadt möglich. Innerhalb der gelben Zone ist übrigens die Weiternutzung eines noch nicht abgelaufenen Parktickets auch an einem anderen Standort erlaubt.

 

Ergänzt wird dieses Angebot durch rund 1.350 Parkstände in privaten Tiefgaragen und Parkhäusern, die vor allem am nördlichen Zentrums-Rand liegen (blaue Kennzeichnung). Es gelten unterschiedliche Tarife.

 

Natürlich ist in der Neuwieder Innenstadt auch weiterhin kostenloses Parken ganztägig möglich. Unter der Raiffeisenbrücke stehen Ihnen rund 550 Parkplätze ohne Gebühr und ohne Parkdauerbegrenzung zur Verfügung (grün dargestellter Bereich).

 

Anwohner haben zudem die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie

Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier.

 

Weiterführende Informationen

Die 1997 erstmals eingeführte flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt ist 2011 und 2013 nach ausgiebiger Diskussion geänderten Rahmenbedingungen angepasst worden und stellt sich heute so wie oben beschrieben dar. Für interessierte Bürger sind die maßgeblichen Stadtratsbeschlüsse mit Hintergrundinformationen über das Ratsinformationssystem einsehbar (Stadtrat 06.04.2011: Vorlage VO/0614/11; Stadtrat 19.12.2012: Vorlage VO/1021/12). Für weitere Informationen stehen Ihnen im Übrigen die unten genannten Mitarbeiter zur Verfügung.

 

Kontakt

Stadtbauamt Neuwied

Engerser Landstraße 17

56564 Neuwied

 

Theo Winkelmann

Tel. (02631) 802-623

bauamt@neuwied.de