Im Rahmen des Endstufenausbaus, werden die Erschließungsstraßen auf Grundlage der Grundlage der Ausführungsplanung endgültig hergestellt. Hierbei wird die bituminös befestigte Baustraße aufgefräst und in die vorhandene Frostschutzschicht eingearbeitet. Der weitere Höhenausgleich bzw. Regelaufbau bis Oberkante Straße wird durch eine Schottertragschicht und dem festgelegten Oberflächenmaterial (Asphalt / Verbundsteinpflaster einschl. Bettung) ergänzt.
Im Hinblick auf die im Gewerbegebiet vorliegende Wasserschutzzone III A sind für Flächen des reinen Kraftfahrzeugverkehrs (Fahrbahn / Parkfläche) geschlossene Oberflächen in Form einer Asphaltbefestigung vorgeschrieben bzw. gewählt worden. Fußgängerwege werden generell in Pflasterbauweise (Farbe grau) hergestellt. Das im öffentlichen Bereich auftretende Oberflächenwasser wird durch seitlich angeordnete Rinnen (2-zeilig) und Straßenabläufe in die Vorflut (Kanalnetz) abgeführt.
Seitens der SWN wird die Baumaßnahme genutzt, um Leerrohre für Daten- und Kommunikationsleitungen zu verlegen.
Die Bepflanzung gem. Bebauungsplan Nr. 760 erfolgt im Zuge des Endstufenausbaus mit ortstypischen Hochstämmen 1., 2. und 3. Ordnung und Sträuchern.
Für die Zeit der Baumaßnahme sind die betroffenen Straßenabschnitte im Erschließungsgebiet für den Anliegerverkehr nur eingeschränkt nutzbar. Grundsätzlich wird in Abstimmung mit der ausführenden Baufirma versucht, die Zugänglichkeit der Anliegergrundstücke, insbesondere im Hinblick auf den Anlieferverkehr, jederzeit zu ermöglichen. Kurzfristige durch den Ausbau bedingte Einschränkungen hinsichtlich der Erreichbarkeit von Anliegergrundstücken sind jedoch nicht ganz auszuschließen.
Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist Anfang des dritten Quartals zu rechnen. Voraussichtliches Ende der Baumaßnahme wird auf Mitte des vierten Quartals geschätzt. Für die reine Bauzeit werden vier Monate angesetzt.