Seit dem 01.10.2017 ist die Begründung von Lebenspartnerschaften vor einem deutschen Standesamt aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht mehr möglich; es kann nur noch eine Ehe eingegangen werden. Es gelten daher die Ausführungen im Bereich "Eheschließungen".
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Umwandlung von vor dem 01.10.2017 in Deutschland begründeten Lebenspartnerschaften in eine Ehe. Zuständig für die Anmeldung hierzu ist das Wohnsitzstandesamt der Lebenspartner/innen.