Die Nachbeurkundung einer Ehe / Begründung einer Lebenspartnerschaft macht es im Einzelfall erforderlich, dass eine Überprüfung der vorgelegten ausländischen Nachweise notwendig ist. Achten Sie daher bitte darauf, dass die im Ausland ausgestellten Urkunden mit allen nötigen Beglaubigungsvermerken versehen werden (z.B. Apostille, Legalisation usw.). Zweckmäßigerweise sollten Sie sich hierzu bereits vor Reiseantritt bei Ihrem Standesamt oder ggf. bei der deutschen Botschaft des Eheschließungslandes / Landes der Begründung der Lebenspartnerschaft erkundigen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Nachbeurkundung einer Ehe / Lebenspartnerschaft nicht um eine förmliche Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe/ begründeten Lebenspartnerschaft handelt. So etwas ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen. Vielmehr handelt es sich dabei um die Eintragung der im Ausland vorgenommenen Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft in das deutsche Personenstandsregister. Selbstverständlich prüft das Standesamt dabei schon, ob eine gültige Ehe / Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Die Nachbeurkundung dient daher der Rechtssicherheit und ist immer dann zu empfehlen, wenn die Ehe im außereuropäischen Raum bzw. eine Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde oder später Ehe- , Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunden nur mit Schwierigkeiten wiederbeschafft werden können.