Unterhaltsbeistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
 

Antragsberechtigt ist:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, welche die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

 

Ihre Ansprechpartner/innen:

Sybille Albrecht
Tel. 02631/ 802-283
E-Mail: beistandschaft@neuwied.de

Andreas Glabach
Tel. 02631/ 802-235
E-Mail: beistandschaft@neuwied.de

Jens Moritz
Tel. 02631/ 802- 362
E-Mail: beistandschaft@neuwied.de

Mechthild von Schönebeck-Fischer
Tel. 02631/802-394
E-Mail: beistandschaft@neuwied.de


Informationen und Anträge:

Broschüre "Die Unterhaltsbeistandschaft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Links: