Unterhaltsbeistandschaften
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
Ihre Ansprechpartner/innen:
Sybille Albrecht
Tel. 02631/ 802-283
E-Mail: salbrech@neuwied.de
Andreas Glabach
Tel. 02631/ 802-235
E-Mail: aglabach@neuwied.de
Bettina Grzembke
Tel. 02631/802-353
E-Mail: bgrzembk@neuwied.de
Jens Moritz
Tel. 02631/ 802- 362
E-Mail: jemoritz@neuwied.de
Andrea Phillips
Tel. 02631 /802-370
E-Mail: aphillip@neuwied.de
Mechthild von Schönebeck-Fischer
Tel. 02631/802-394
E-Mail: mschoene@neuwied.de
Informationen und Anträge:
Links: