Das Jugendamt ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtgebietes Neuwied zuständig.

Falls Sie im Landkreis Neuwied wohnen, wenden Sie sich bitte an das Kreisjugendamt bei der Kreisverwaltung Neuwied: 02631/803-0


Unterhaltsvorschuss 
erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
  • Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungs-
    verantwortung
  • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.
     

Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
  • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
  • wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich haben.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Buchstabe A bis D (Name des Kindes)
Monika Hahn
Tel. 02631/802-349
Email: unterhaltsvorschuss@neuwied.de 

Buchstabe E bis J (Name des Kindes)
Melina Sesterhenn
Tel. 02631/802-361
Email: unterhaltsvorschuss@neuwied.de 

Buchstabe  K, St, T bis Z (Name des Kindes)
Melanie Maack
Tel. 02631/802-800
Email: unterhaltsvorschuss@neuwied.de

Buchstabe L bis Q (Name des Kindes)
Kerstin Bachenberg
Tel. 02631/802-326
Email: unterhaltsvorschuss@neuwied.de

Buchstabe R bis S, Sa (Name des Kindes)
Julia Klimov
Tel. 02631/802-369
Email: unterhaltsvorschuss@neuwied.de

Informationen und Anträge:

Weitere Informationen zum Antrag finden Sie hier.

Links: