Sämtliche nachfolgenden Erläuterungen und Plan-Zeichnungen stammen aus dem Jahr 2000

Aktuelles Stadtenwicklungskonzept siehe

Öffnet internen Link im aktuellen FensterZukunftsiniative Neuwied

Exposé

Leben und Arbeiten in der Innenstadt

Die Neuwieder Innenstadt ist der zentrale Wirtschaftsstandort für die gesamte Region des Neuwieder Beckens. Zum Einkaufen, zum Feiern, zum Treffen mit Bekannten oder um die reichhaltigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, kommen jährlich ca. 4 Millionen Menschen in die City. Damit bietet die Innenstadt aber auch 9.500 Menschen einen Arbeitsplatz. Diese Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern, ist eines der vordringlichen politischen Ziele. In der Innenstadt wohnen ca. 7.200 Bürgerinnen und Bürger. Deren berechtigte Interessen an einem gesunden und lebenswerten Umfeld sind ohne Abstriche zu realisieren. Ohne Interessenkonflikte, z. B. beim Leiten des Verkehrs, lassen sich jedoch nicht alle Ansprüche gleichermaßen verwirklichen. Unsere Aufgabe ist, mit dem Gesamtziel die Innenstadt zu stärken und auch nach der Jahrtausendwende konkurrenzfähig zu halten, für möglichst viele Menschen verträgliche Lösungen zu suchen.

Dieses sind keine neuen Überlegungen, sondern permanente Ziele der Stadtentwicklung. Deshalb wurden in der Vergangenheit erhebliche Investitionen in der Innenstadt getätigt. Zum Teil liegen diese Investitionen schon länger zurück, so dass einige Bereiche saniert werden sollten. Darüber hinaus ist durch den gesellschaftlichen Wertewandel und aufgrund neuer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu prüfen, ob die städtebaulichen Leitbilder, die vereinzelt auf Prinzipien der 70er Jahre beruhen, angepaßt und das städtebauliche Erscheinungsbild in der Konsequenz zu ändern ist.

Das Programm City 20XX gibt in koordinierter Form Hinweise auf eine gezielte städtebauliche Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen und bezieht sich dabei auf Erkenntnisse aus dem Verkehrsentwicklungsplan, dem Einzelhandelskonzept, der Stadtsanierung, der Stadtplanung, dem Stadtmarketing und der Kriminalprävention. Damit werden Ansätze aus verschiedenen Projekten zusammengefaßt und mit Prioritäten versehen, so dass auch Anreize für Investitionen im privaten Sektor gegeben werden. Die Einzelmaßnahmen in den drei Teilen Fußgängerbereiche - "Erleben und Einkaufen", Straßen - "Menschen und Verkehr" sowie Wohnumfeld - "mehr Lebensqualität" werden entsprechend des jeweiligen Planungsstandes in sehr unterschiedlicher Form dargestellt. Zum Teil bieten sich auch erstmals Chancen für einen Neuanfang. So ermöglicht das Bewirtschaften des Parkraums den Straßenraum in den Wohngebieten den Bedürfnissen der Anwohner entsprechend zu gestalten. Das Programm City 20XX enthält kurz-, mittel- und langfristige Elemente und wird in den nächsten Jahren fortzuschreiben sein.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2000 dieses Programm als Grundlage zur Diskussion für die weitere Entwicklung des öffentlichen Raums beschlossen und betont, dass die einzelnen Planungen intensiv mit den Bürgerinnen und Bürger diskutiert werden sollen. 

I. Die Fußgängerbereiche - "Erleben und Einkaufen"

Programmbestandteile:

1. Der Luisenplatz

Ein historischer Überblick

Der Stadtplan von Isaac Behaghel aus dem Jahre 1751 zeigt den barocken Stadtgrundriß nach Gründung der Stadt Neuwied im Jahre 1653 durch Graf Friedrich zu Wied in seiner für diese Zeit typischen schachbrettartigen symmetrischen Form, die nur durch die Übernahme der aus der Zeit von Langendorf stammenden "Bontegaß" - der heutigen Kirchstraße - eine leichte Asymmetrie erhält. Die Stadt hatte sich nach etwa hundert Jahren mit ca. 3.000 Einwohnern in östlicher Richtung bis zur "Louise Straße" entwickelt.

Der heutige Luisenplatz war zu jener Zeit noch ein Bestandteil des Altrheinarmes, der sog. "Schleid", durch die bei Hochwasser der Rhein über das "Weidchen" in die Wied floss. Wie der alte Stadtplan es darstellt, hatten sich hier Schwanen- und Ententeiche ausgebildet. Die dargestellte Anlage mit Gewässer in Karreéform und boulevardähnlicher Promenade kam jedoch nie zur Ausführung.
Die schon 1751 verzeichnete "Louise Straße" verdankt ihren Namen vermutlich dem seinerzeitigen Regenten der Stadt, Graf Johann Friedrich Alexander zu Wied, der ihn zur Erinnerung an seine Mutter, Gräfin Louise Charlotte, verwandte.

Der perspektivische Stadtplan von Träger aus dem Jahre 1784 zeigt im Bereich des heutigen Luisenplatzes von der Friedrichstraße bis über die Pfarrstraße hinweg schon keine Teiche mehr. Stattdessen ist hier eine breite Promenade ohne Baumpflanzungen sowie die anschließende Begrenzung mit Gartenanlagen dargestellt.


Der Stadtplan nach "Süßle" aus dem Jahre 1797 zeigt die Fortsetzung der Stadtentwicklung in östlicher Richtung über die Markt-, Mittel- und Schloßstraße hinweg in den Bereich, der zu dieser Zeit als "Vor Neuwied" bezeichnet wurde.

Der Stadtplan des Geometers Wülfing von 1856 zeigt die ersten Umgestaltungen im Bereich des heutigen Luisenplatzes. Als Folge des ersten Dammbaus 1820 (Dammstraße) werden die letzten Teiche nach und nach verfüllt - der letzte 1830 durch Fürst August Friedrich. 1828 erhält der Platz ein Kettengeländer und wird landschaftsgärtnerisch gestaltet. 1831 werden die ersten 22 Linden auf den Luisenplatz gepflanzt.
Um 1856 erfolgt der weitere Ausbau zu einer Doppelstraße mit Mittelallee als Promenade und es taucht erstmals die Bezeichnung "Louisenplatz" parallel mit dem Straßennamen Louise Straße auf. 1847 wird erstmals ein Fruchtmarkt erwähnt.
Ab 1858 wird vorübergehend und ab 1888 auf Dauer ein Teil des Wochenmarktes etabliert.

 

Der Stadtplan des Landmessers Mertens aus d. J. 1886 zeigt den Louisenplatz zwischen heutiger Luisenstraße und Pfarrstraße in seiner bereits 1856 dokumentierten Form.

 

Die historische Postkarte aus dem Jahr 1882 zeigt den Luisenplatz mit der katastrophalen Hochwassersituation in seiner Form mit doppelreihiger Lindenpromenade.


Diese Postkarte von 1905 ist ein anschauliches Dokument, das die Funktion des Wochenmarktes unter den Linden der Promenadenallee dokumentiert. Durch das vollständige Fehlen jeglicher Einbauten im Straßenraum, wird dessen Qualität deutlich.


Die Funktion der "Doppelstraße" (jeweils Einbahnstraße) und die klare Gliederung des Straßenraumes mit der Mittelallee als Promenade verdeutlicht diese alte Postkarte aus dem Jahr 1920.


Ein völlig anderes Bild aus dem Jahr 1952 veranschaulicht den Beginn der rasanten Veränderung, der mit dem Bau der Rheinbrücke im Jahre 1935 eintrat. Zu dieser Zeit wird die Langendorfer Straße bis zur "Reichsstraße" 42 verlängert und zwischen Marktstraße und Mittelstraße ein Busbahnhof eingebaut, dem sowohl die Lindenallee, als auch der seit 77 Jahren dort abgehaltene Wochenmarkt zum Opfer fällt.

Die Bäume im vorderen Bildteil wurden 1955 gegen die alten Linden ausgetauscht und hierbei enger zusammengesetzt. Der Verkehrspavillon an der Marktstraße wurde 1935 als Wartehalle mit Information errichtet und 1951 um ein Reisebüro erweitet. Hinter der Schloßstraße ist die alte Tankstelle zu erkennen.

 

Im Luftbild aus dem Jahre 1980 ist der Luisenplatz als Zäsur in der Stadtentwicklung gut zu erkennen.

1979 wird der Luisenplatz auf der Grundlage eines durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs, der vom Neuwieder Architekten Otto Buhr gewonnen wurde, zur Fußgängerzone umgestaltet. Nach der Fertigstellung in seiner noch relativ "nackten" Form sind die Konzeption der differenzierten Funktionszuweisung einzelner Flächen und die typischen Gestaltungsansätze der ausgehenden 70er Jahre gut zu erkennen.


Der Luisenplatz ist in seiner derzeitigen Gestaltung sehr differenziert in Abschnitte gegliedert, die zudem auch unterschiedliche Funktionen erfüllen. Betrachtet werden im Folgenden die Abschnitte zwischen Schloßstraße und Marktstraße.

Luisenplatz heute

Der Abschnitt von der Schloßstraße bis zur Mittelstraße ist ein mit Leben erfüllter Platz, der hauptsächlich von dem guten Angebot an Außengastronomie bestimmt wird (Biergarten, Café, Eisdiele), aber aufgrund der dichten Baumpflanzungen gerade im Sommer auch schattige Plätzchen zum Verweilen (auch ohne Konsumzwang) bietet. Auch der hier gelegene Spielplatz ist Anlaufpunkt für Alt und Jung, wobei die Ausgestaltung der Spielangebote verbesserungswürdig ist. Auch der Bachlauf ist gern angenommene Spielkulisse, in seiner massigen Form jedoch auch ein räumlich einengendes und trennendes Element. Ein Betrieb des Bachlaufes ist bereits seit Sommer 2000 aufgrund technischer Defekte nicht mehr möglich (allein die Instandhaltung der letzten drei Jahre hat 60.000,- DM gekostet). Da eine erneute Reparatur nochmals erhebliche Kosten verursachen würde, wird daran gedacht ihn zu entfernen (jedoch nicht ersatzlos). Bereits 1999 wurden drei massive Betonblumenbeetkonstruktionen entfernt, wodurch eine bessere Übersichtlichkeit entstand. Auch der "Fahnenhügel" kann aus stadtgestalterischer Sicht zur Disposition gestellt werden.

Der Abschnitt Mittelstraße - Marktstraße wird von der monumental zergliedernden Gestaltung des Forums ("Lappeloch") dominiert, das den Platzraum zertrennt. Die unübersichtliche Struktur des "Lappelochs" bietet durch die eingeschränkte Zuschauersicht auf die tieferliegende Aktionsfläche nur eine mangelhafte Funktion bei Veranstaltungen, beansprucht gemessen am Verhältnis Nutzfläche zu einnehmender Gesamtausdehnung einen großen Anteil der Platzfläche und schränkt somit die bei Veranstaltungen notwenige Flexibilität ein (Deichstadtfest, Weihnachtsmarkt, Flohmarkt etc.). Zudem wird es zunehmend als Rückzugsraum von eher unliebsamer Klientel genutzt.

Die Platzentreés an der Marktstraße lassen durch die raumabschließende Wirkung des sog. Verkehrspavillons einen Platz nicht vermuten. Andererseits läßt der in Bezug auf die Architektursprache überkommene Pavillon die Geschäftslage im Bereich der Marktstraße wie abgeschnitten erscheinen. Der Kiosk und das öffentliche WC sind jedoch an dieser Stelle funktional richtig verortet. Das Schachbrett im "Windschatten" des Pavillon bietet eine intime Spielqualität und wird gut angenommen. Mobile Werbestopper schränken die Flanierqualität wie an vielen anderen Stellen ein.

Umbaupläne - Bausteine und Varianten

Die Rahmenbedingungen für den Umbau lassen sich durch die Kriterien hohe Flexibilität und Multifunktionalität mit der Folge, möglichst große zusammenhängende Flächen zu schaffen, charakterisieren. Zwangspunkte in Form von Einbauten (z. B. Bänke, Brunnen etc.) sollten daher möglichst sparsam und in den Randlagen lokalisiert werden, damit Großveranstaltungen wie das Deichstadtfest auch künftig in ähnlichem bzw. verbessertem Umfang möglich sein werden. Für den Einzelhandel (Warenpräsentation und Werbung) und die Gastronomie (Straßencafé, Biergarten) sind Flächen vorzuhalten, die den Bedürfnissen der Nutzer und stadtgestalterischen Ansprüchen genügen. Dabei soll die architektonische Richtlinie durch Sondernutzungserlaubnisse begleitet werden.

oben: Damit einerseits Freiräume für die Gestaltung geschaffen werden, andererseits jedoch auf der Basis der zuvor beschriebenen Kriterien ein klares Rahmenkonzept eingehalten werden kann, wird für die künftigen Diskussionen ein Basisplan vorgelegt, der zunächst vom Wegfall vorhandener Einrichtungen (Spielplatz, Bachlauf, Fahnenhügel, Forum, Verkehrspavillon, Kiosk/ öffentliches WC, Überdachung) ausgeht. Diese sollen jedoch nicht alle ersatzlos wegfallen, sondern teilweise (Spielplatz, Brunnen, Kiosk/WC) in anderer Form neu entstehen. Der Basisplan läßt Freiräume für Standorte der Möblierung (Bänke, Abfallbehälter), Ausgestaltung und Größe des Spielplatzes, neue Gestaltungselemente wie z. B. Wasserspiele, Skulpturen/Kunstwerke, Gestaltung der Platzentreés (insbesondere ÖPNV-Verknüpfung Marktstraße - Luisenplatz), Gestaltung der Randbebauung (Harmonisierung der Vordachsituation mit mehr Transparenz, Ausgleich der Geschossigkeit, Verbesserung der Fassadengestaltung) offen. Aus dem Basisplan ist ein Umgestaltungskonzept zu entwickeln, das zeitlich in mehreren Jahren umzusetzen ist. Dabei ist es möglich, einzelne Maßnahmen sinnvoll zu realisieren mit einer wesentlichen Verbesserung der derzeitigen Situation, auch wenn nicht alle Elemente verwirklicht werden können.

unten: Zur Verdeutlichung der Planungsansätze wurde durch das Stadtbauamt ein sog. Testentwurf angefertigt, der lediglich als Diskussionsgrundlage dienen soll. Dieses Entwurfskonzept gliedert den Luisenplatz zwischen Schloßstraße und Marktstraße in 4 Funktionszonen: 

  1. Schwerpunkt Außengastronomie und Spielen im Abschnitt Schloßstraße/Mittelstraße
  2. Markierung und Inszenierung des "Stadtmittelpunktes" im Achsenkreuz  Mittelstraße - Luisenplatz
  3. freie, ebene Platzfläche im Bereich des jetzigen Forums ("Lappeloch") als zentraler Aktionsraum für Veranstaltungen
  4. Zentrale ÖPNV-Haltestelle als Mini-ZOB im Achsenkreuz Marktstraße - Luisenplatz

In der isometrischen Darstellung sind die Funktionsabschnitte ablesbar. In dem erstgenannten Abschnitt unter den Bäumen ist nur das Entfernen von Bachlauf und Fahnenhügel und die Neugestaltung des Spielplatzes vorgesehen, so daß sich hier am Erscheinungsbild nur wenig ändert.
 
Die "neue" alte Stadtmitte wird im Achsenkreuz Mittelstraße - Luisenplatz durch vier kubische Stahltürme von ca. 9 m Höhe (3 x 3 m Grundfläche) markiert, die auf flachen Wasserüberlaufbecken mit außen umlaufender Rinne angeordnet sind, die jeweils paarweise über eine definierte Fläche zur Platzmitte hin entwässern. Mit Unterwasserleuchten und weiteren Lichtquellen bzw. Reflexionssystemen in der Turmspitze werden mehrfarbige Lichteffekte erzeugt und der Platzraum indirekt ausgeleuchtet. Die Türme werden mit technischer Infrastruktur ausgestattet, die in Verbindung mit temporär eingebrachten Zwischenebenen als sog. "Techniksäulen" für verschiedene Zwecke nutzbar sind, z. B. als Bühnenträger/Träger tontechnischer Einrichtungen/ Beleuchtungs-elemente/ etc. Zwischen den Türmen können in den Straßenachsen weithin sichtbare textile Bildträger gespannt werden, die mit entsprechender Fernwirkung auf Veranstaltungen hinweisen können.

 Am Endpunkt des jetzigen Forums sind zwei weitere "Licht/ Wasser/ Techniktürme" angeordnet, die in gleicher Weise ausgestattet ebenso genutzt werden können und ebenfalls Träger der Platzbeleuchtung sind. Zwischen den Türmen läßt sich leicht eine Projektionsfläche einziehen, so daß z. B. ein open-air-Sommerkinoprogramm ausgerichtet werden kann. An die Stelle des Forums ("Lappeloch") tritt zwischen den vier "Türmen" gelegen ein auf einem Niveau liegender freier Platzraum ohne weitere Einbauten, nur grafisch zurückhaltend mit großformatigen, farblich leicht differenzierten Quadrat- und Rechteckelementen gegliedert, die die bestehenden Diagonalpflaster-bänder bewußt unterbrechen und so auf die Multifunktionalität (für Veranstaltungen aller Art) hinweisen. Dieser freie Platzraum hat zwischen den Baumreihen eine Abmessung von ca. 25 x 40 m.

Um die Bedeutung der Marktstraße als ÖPNV - Achse hervorzuheben, ist im Schnittpunkt Luisenplatz eine zentrale Haltestellenanordnung in Form eines "Mini-ZOB" (Zentraler-Omnibus-Bahnhof) geplant, die durch entsprechende Aufweitung 3 Bushaltestellen in Sichtbeziehung zum zentralen Platzraum bietet und so zu einem attraktiven Verknüpfungspunkt entwickelt werden kann. Der gesamte Haltestellenbereich wird durch eine transparente Stahl/Glaskonstruktion überdacht, an deren Eckpunkten 4 Kopfbauten in den Abmessungen 5 x 10 m angeordnet sind, die die verschiedenen Funktionen (Kiosk/Öffentliches WC, Café mit Freiflächennutzung, Mobilitätszentrale (z.B. ÖPNV-Info, Stadtinfo, Telefon), Bike & Ride (Fahrradstation, Schließfächer) aufnehmen können. Die verkehrliche Funktionalität des Mini-ZOB, der die unübersichtliche Aneinanderreihung der Haltestellen in der Marktstraße ersetzt, ist ebenso wie die straßenräumliche Funktionalität detaillierter zu untersuchen.

Zur besseren Veranschaulichung der planerischen Intensionen stellen die folgenden fotorealistischen Computeranimationen, die von der Firma provis technische visualisierung, Köln erstellt wurden, die wesentlichen Entwurfselemente im Vorher - Nachher - Vergleich dar.

2. Mittelstraße

Von Rheinstraße bis Hermannstraße

zum Foto: Der erste Abschnitt der Mittelstraße zwischen Engerser Straße und Luisenplatz wrude Anfang der 70er Jahre zur Fußgängerzone umgestaltet. Mit Blumenkübeln, Ausstellungsvitrinen und Überdachungen wurde der Raum stark differenziert gegliedert.

Die Flanierqualität in der Mittelstraße ist heute durch die Überfrachtung mit Einbauten, Warenpräsentation und mobilen Werbeanlagen eingeschränkt. Als erste "Entrümpelungsmaßnahme" wurden daher die Vitrinen entfernt. Defizite bestehen aber auch in dne überdimensionierten Werbeanlagen und den zum Teil massiven Vordächern, die sowohl den Aufforderungscharakter herabsetzen als auch die Fassaden stark in den 'Hintergrund treten lassen. Durch eine Umgestaltung des Straßenraumes soll in Verbindung mit transparenteren Vordachkonstruktionen und feingliedrigeren Werbeanlagen eine zeitgemäße Gestaltung erreicht werden.

Die Umgestaltung der Mittelstraße hat die Priorität 2 - 3. Zwei Faktoren für eine Rea-lisierung sind hierbei maßgeblich. Zum einen macht ein Umbau im zentralen Ab-schnitt Engerser Straße - Luisenplatz erst nach der beabsichtigten Neubaumaßnahme "Claus" Sinn, zum anderen ist der Einsatz von Städtebauförderungsmittel abzuklären (die auch für die Engerser Straße beantragt werden).

Das Umgestaltungskonzept für die Mittelstraße sieht das Entfernen der restlichen Einbauten vor und orientiert sich an klaren gestalterischen Kriterien mit dem Ziel, eine Übersichtlichkeit und Gestaltungskontinuität mit hohem Identifikationswert zu schaffen. Die wesentlichen Entwurfselemente sind eine einseitig durchgehende Baumreihe mit gegenüberliegender Leuchtenreihe. Innerhalb dieser Achsen ist auch die Anordnung von Bänken und Abfallbehältern vorgesehen, die in der gesamten Fußgängerzone aus einheitlich gestalteten Standardelementen bestehen. Eine Veränderung der Oberflächenbeläge ist als kostenintensive Maßnahme aus Gründen der technischen Erneuerungsnotwendigkeit allenfalls im Abschnitt zwischen Luisenplatz und Engerser Straße vorgesehen. Hier ist im Konzept eine Gliederung mit Pflasterbändern und großformatigen Ornamenten dargestellt.

In der Mittelstraße bestehen 9 Sondernutzungserlaubnisse für Straßencafés und -restaurants sowie 53 für den Einzelhandel (Verkaufsanlagen, Werbeanlagen). Heute schränkt diese Straßennutzung aufgrund ihrer Uneinheitlichkeit in Anordnung, Größe und Ausgestaltung in Verbindung mit der Vielzahl an Einbauten (Vitrinen, Blumen-hochbeete) die Flanierqualität ein. Eine am 29.12.1977 erlassene Gestaltungssatzung regelt die Zulässigkeit von Werbeanlagen. Desweiteren enthalten nach diesem Zeitpunkt erlassene Bebauungspläne ebenfalls entsprechende Inhalte. Die Regelungsinhalte der Satzung wie auch das Erscheinungsbild der Mittelstraße, u. a. mit den dominierenden Werbeanlagen, sind heute stadtgestalterisch überholt und bieten nur eine geringe Aufenthaltsqualität.

Die Inanspruchnahme des Straßenraumes durch Warenauslagen des Einzelhandels, mobile Werbeträger und die Außengastronomie soll sich zukünftig auf die dargestellten Korridore im Bereich der Baum -und Leuchtenachsen konzentrieren und die Ausladungstiefe unmittelbar vor den Geschäften auf ca. 75 Zentimeter verringert werden. Hierdurch soll mehr Übersichtlichkeit entstehen und die Flanierqualität erhöht werden. Dieses Konzept lässt sich nach einer entsprechenden Umgestaltung des Straßenraumes im Rahmen der Sondernutzungserlaubnisse kurzfristig umsetzen.
Eine neue Gestaltungssatzung sollte auf den Bereich des Luisenplatzes, der Marktstraße, der Schloßstraße und der Engerser Straße ausgedehnt werden. Dabei könnten senkrecht zur Gebäudefront angeordnete Werbeanlagen ausgeschlossen und nur noch Flachwerbungen an den Fassaden in einer verträglichen Größenordnung zugelassen werden. Desweiteren sollten unter Vordächern hängende Werbeanlagen ausnahmslos ausgeschlossen werden. Die Vordächer selbst sollten künftig in transparenter Form (z. B. Stahl- Glas-Konstruktionen wie beim Modehaus Leininger) ausgeführt werden.

Das Umgestaltungskonzept für die Mittelstraße (Anlage 2.1-2.3) berücksichtigt bereits die technische Infrastruktur, Eingangsbereiche sowie die notwendige Andienungsspur von 3,50 m. Das Konzept sieht das Entfernen aller Einbauten (Vitrinen, Pflanzbeete) vor und orientiert sich an klaren gestalterischen Kriterien mit dem Ziel eine Übersichtlichkeit und Gestaltungskontinuität mit hohem Identifikationswert zu schaffen. Die wesentlichen Entwurfselemente sind eine einseitig durchgehende Baumreihe mit gegenüberliegender Leuchtenreihe. Hiermit ist auch eine eindeutige Freiflächennutzung möglich, nach der entlang der Straßenrandbebauung ein Flanierbereich von ca. 2 m freigehalten wird. Im Bereich der Bäume und der Lampen sind Außengastronomie und Verkaufsflächen möglich (Anlage 2.4). Bänke und Abfallbehälter werden ebenfalls in diesem Korridor aufgestellt. Ob neue Leuchten gesetzt oder die bisherigen lediglich versetzt werden, hängt von den finanziellen Möglichkeiten ab. Die Realisierung eines solchen Belegungsquerschnitts ist aufgrund der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnisse ab Mitte 2000 möglich.
Varianten bei der Umgestaltung der Mittelstraße lassen sich durch unterschiedliche Pflasterarbeiten erreichen. Grundsätzlich soll ein ruhiger Belag ohne eine Vielzahl grafischer Differenzierungen Ziel der Neugestaltung sein, da ohnehin bei diesem relativ schmalen Straßenzug die Vielzahl von Sondernutzungen für eine Belebung sorgt und die Gefahr der Überfrachtung besteht. Pflasterarbeiten würden den weitaus größten Teil der Kosten ausmachen und nur untergeordnet das Erscheinungsbild beeinflussen. Erneuerungsbedürftig ist lediglich der Abschnitt zwischen Engerser Straße und Luisenplatz. Als weitestgehendste Diskussionsgrundlage ist im Umgestaltungskonzept (Anlage 2.2) für diesen Abschnitt ein aufwendigeres Pflasterkonzept dargestellt. Hier sind im Rhythmus der Baum/ Leuchten - Anordnung Pflasterquerbänder geplant, die in Mittellage durch eine durchgehende Entwässerungsrinne als Achse unterbrochen werden, auf der sich wiederum großformatige Quadrate aneinanderreihen, die durch leichte Drehungen in den einzelnen Feldern eine gewisse Spannung erzeugen und somit in der Gesamtwirkung eine Dynamik entsteht. Die quadratischen Elemente können auch als Verbindungselement an den Einmündungsbereichen der Passagen dienen (vergl. Anlage 2.2). Die Quadrate verweisen symbolisch auf den Stadtgrundriß mit seinen Karrées.

Da für den Ausbau der Mittelstraße bislang noch keine Städtebauförderungsmittel eingesetzt wurden, besteht die grundsätzliche Möglichkeit, Sanierungszuschüsse zu erhalten. Ob bei einem Komplettumbau in einer Größenordnung von ca. 1.600.000 DM eine 2/3 Finanzierung des Landes mit ca. 1.100.000 DM bewilligt würde, ist sehr fraglich, da dieser Betrag angesichts der rückläufigen Mittelfreigabe und der noch duchzuführenden Sanierungsmaßnahmen (vor allem Innenhoferschließungen) nicht angemessen ist. Die Umgestaltung sollte deshalb in den Schritten
1. Entfernen der Einbauten und Angleichungsarbeiten mit Versetzen der vorhandenen Leuchten, Anpflanzen der Bäume und Installation neuer Bänke und Abfallbehälter mit einem gesamten Kostenvolumen von ca. 225.000,-- DM (Stadtanteil 75.000 DM) sowie

2. Erneuerung des Pflasters zwischen Luisenplatz und Engerser Straße mit einem Kostenvolumen von ca. 420.000,-- DM (Stadtanteil 140.000,-- DM) erfolgen, wobei im Hinblick auf die Angleichungsarbeiten im Abschnitt Luisenplatz/Engerser Straße die Durchführung der Maßnahme in einem Zuge kostengünstiger zu gestalten wäre. Bei der Installation neuer Leuchten ist mit zusätzlichen Kosten in der Größenordnung von ca. 60.000,-- DM - 80.000,-- DM je nach Modell zu rechnen.

Ein 3. Sanierungsschritt kann sicherlich nur langfristig verfolgt werden und würde die Umgestaltung des Pflasterbelages auch in den übrigen Abschnitten beinhalten. Ausbaubeiträge können aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben werden.

Die Entscheidung des Stadtrats zur künftigen Gestaltung der Mittelstraße soll nach Diskussionen im Runden Tisch Citymarketing und im Ausschuß für Stadtentwick-lung, Planung und Umwelt erfolgen.

3. Engerser Straße

Von Schloßstraße bis Marktstraße

zum Foto:
Für die Engerser Straße wird im Einzelhandelskonzept der Umbau zur Fußgängerzone zwischen der Schloßstraße und Marktstraße empfohlen, um die bandförmige Struktur der Fußgängerzone aufzubrechen und die Tiefenentwicklung des Geschäftszentrums zu fördern. Der Umbau ist vom Stadtrat bereits in Verbindung mit dem Bebauungsplan "Karreé Strüder" 1999 beschlossen worden.

Die Engerser Straße ist wegen der beschlossenen Fußgängerzone umzubauen. Die Prioritäten 3 - 2 richten sich vor allem nach der Finanzierung, wobei eine grundsätzliche Förderzusage der Bezirksregierung bezüglich des Einsatzes von Sanierungsmitteln vorliegt. Der Bebauungsplan Nr. 112, Karrée Strüder, ist seit dem 11.11.1999 rechtsverbindlich.

Das Gestaltungskonzept, das unter Mitwirkung des Architekturbüros Neudeck entwickelt wurde, sieht die Anordnung von zwei Baumreihen mit dazwischen versetzt angeordneten Leuchten, zwei Pflasterrinnen, Querpflasterbänder sowie ein Pflasterornament im Kreuzungsbereich der Mittelstraße vor. Abfallbehälter und Bänke sollen indentisch mit denen in der gesamten Fußgängerzone sein. Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Buslinienführung in der Innenstadt soll die Engerser Straße in einer Richtung (Marktstraße-Schloßstraße) künftig Busverkehr aufnehmen (mehr Infos zum Buslinienkonzept erhalten Sie unter dem Punkt "Marktstraße"). Zur Steigerung der Bedienungsqualität ist hinter dem Kreuzungsbereich Mittelstraße eine Bushaltestelle vorgesehen.

Das Gestaltungskonzept, das unter Mitwirkung des Büros Neudeck entstanden ist, sieht einen Straßenraum mit zwei Baumreihen mit dazwischen versetzt angeordneten Leuchten, zwei Pflasterrinnen, Querpflasterbänder sowie ein Pflasterornament im Kreuzungsbereich Mittelstraße vor (vgl. Anlage 3.1). Abfallbehälter und Bänke sollen identisch mit denen in der gesamten Fußgängerzone sein.

Im Zusammenhang mit der vom Stadtrat am 21.12.2000 beschlossenen Neuordnung der Buslinienführung in der Innenstadt wird die Engerser Straße in einer Richtung (Marktstraße - Schloßstraße) zukünftig Busverkehr aufnehmen. Hierfür ist in Mittellage eine Trasse von 3,50 m als ÖPNV-Spur freizuhalten. Zur Steigerung der Bedienungsqualität ist im Kreuzungsbereich Mittelstraße eine Bushaltestelle vorgesehen.

Die Freiflächennutzung im Straßenraum ist analog dem Konzept für die Mittelstraße vorgesehen, wobei zur Freihaltung einer Bustrasse in Mittellage ein Querschnitt von 5 Metern freizuhalten ist.

Für den Ausbau der Engerser Straße wurden Baukosten in Höhe von ca. 750.000 DM mit einem Stadtanteil von ca. 250.000 DM ermittelt. Nach Erstellung der Ausbauplanung, definitiver Klärung der Mittelbereitstellung und Ausschreibung kann die Maßnahme frühestens im Jahr 2001 durchgeführt werden.

4. Passagen

Mittelstraße - Marktstraße

zum Foto:
Die Passagen im Innenstadtbereich, deren Funktion hauptsächlich darin liegt, die Hauptachsen des Geschäftszentrums zu vernetzen, erfüllen diese Funktion in gestalterischer und funktioneller Hinsicht nur sehr eingeschränkt. Diese Funktion gilt es daher durch geeignete Maßnahmen zu aktivieren.

Bei der Attraktivitätssteigerung der Passagen hat die Passage Mittelstraße - Marktstraße höchste Priorität. Die Passage hat hohe Gestaltungsdefizite, das neu genutzte Hallenbad soll besser an die Mittelstraße angebunden und die Verbindung zur Marktstraße als ÖPNV-Achse soll verbessert werden.

Begonnen wurde hiermit bereits mit der Passage zwischen Mittelstraße und Marktstraße. Die vom Architekturbüro Koch, Rengsdorf, unter Mitwirkung des Stadtauamtes erstellte Planung zeigt im Bereich der Mittelstraße eine ÜBerdachung mittels einer Stahl-Glas-Konstruktion, die Umgestaltung des Bodenbelages und eine neue Wandgestaltung in Lasurtechnik. Hier fehlt zur Zeit noch die endgültige Fertigstellung der Beleuchtung sowwie die Gestaltung der hinterleuchteten Glasflächen, die für Frühjahr 2001 vorgesehen ist.
Die Planung der Passage erfolgte durch das Architekturbüro Koch. Das Konzept sieht im Bereich der Straßenrandbebauung Mittelstraße eine Überdachung mittels Stahl-Glas-Konstruktion, Umgestaltung des Bodenbelags mit Wei-terführung zu einem kleinen Platzraum mit begrünter Stahl - Pergola - Konstruktion und daran anschließender Überbrückung mit kolonnadenartigen Elementen in der Konstruktionsform der Passagenüberda-chung zur Anbindung an die Marktstraße vor. Der Imbiss soll zugunsten einer ge-stalterisch befriedigenden Lösung in das Gebäude z. B. in Form eines wintergartenähnlichen Anbaus integriert werden. Im Einmündungsbereich Mittelstraße soll das bestehende Vordach des Hauses Mittelstraße 65 unterbrochen und die Stahl-Glas-Konstruktion wirksam in den Straßenraum geführt werden.

Der erste Bauabschnitt von der Mittelstraße zum Innenhof wurde bereits realisiert und die Passage am 20.05.2000 in Verbindung mit dem 140jährigen Jubiläum der Neuwieder Kolpingfamilie als "Kolpingpassage" eingeweiht. Gleichzeitig konnte mit einer privaten Baumaßnahme die gestalterische Verbesserung des Vordaches am Haus Mittelstraße 65 neben der Einmündung der Kolpingpassage erreicht werden. Durch die hier geschaffene leichte Stahl-Glas-Konstruktion wurde die Situation gestalte-isch wesentlich verbessert. Die Realisierung des zweiten Bauabschnittes bis zur Marktstraße ist für 2001 geplant. Ebenso die gestalterische und bauliche Integration des Imbiss an der Marktstraße als private Baumaßnahme. Die Gesamtkosten für die städtische Baumaßnahme liegen bei ca. 450.000 DM, wovon im Rahmen der Stadtsanierung 2/3 gefördert werden.

Die Fortführung der Passage erfolgt über einen kleinen Platzraum mit Sichtbeziehung zur Mittelstraße und daran anschließender Überbrückung mit kolonnadenartigen Elementen in der Konstruktiosnform der Passagenüberdachung bis zur Anbindung an die Marktstraße. Derzeit läuft für die Realisierung dieses zweiten Bauabschnittes das Bauantragsverfahren sowie ein Entwidmungsverfahren zur Einbeziehung einer Teilfläche des Inennhofs.

Hier wird die Anstoßfunktion öffentlicher Maßnahmen deutlich, so dass den privaten Investoren - der katholischen Kirchengemeinde St. Matthias und der GSG Neuwied GmbH - an dieser Stelle für ihr Engagement gedankt sei.


Die CAD-Animation zeigt die Gestaltung des kleinen Platzraumes, der mit skulpturalen Betonwandscheiben und eingestellter Stahlkonstruktion den Fußgängerstrom leiten soll.

Mittelstraße - Schloßstraße

Die Defizite der übrigen Passagen liegen in der schlechten Orientierung (verwinkelte Führung) innerhalb von Gebäudezonen, unzureichender Ausleuchtung, unzeitgemäßer Gestaltungsqualität und nicht standortgerechten Nutzungen in den begrenzenden Randlagen, die zur geringen Attraktivität beitragen.
Daneben wirkt die Passage wegen einer Verschwenkung in der Mitte nicht durchgehend. Diese Defizite können im wesentlichen nur durch Privatinitiative behoben werden, wobei ein öffentlicher Zuschuß zu diskutieren wäre.

Schloßstraße - Parkplatz Heimathaus

Die Defizite bestehen in der fehlenden Markierung im Eingangsbereich zur Schloßstraße, einer zu hohen Nutzungsintensität in diesem Bereich sowie durch die Mülltonnen im Zugangsbereich vom Parkplatz. Die Defizite können nur durch eine Privatinitiative behoben werden (evtl. durch Verzicht auf eine Nutzung im Eingangsbereich, um eine großzügigere Eingangssituation und Sichtbeziehungen zu schaffen).

 

Schloßstraße - ALDI-Parkplatz

Die Defizite bestehen in der winkeligen Wegeführung mit eingeschränktem Sichtfeld, notwendiger Einfriedungen von Privatgrundstücken sowie in der mangelhaften Begrünung und dem Zustand von privaten Hausmauern (Graffiti). Diese Mängel sind nur zu einem Teil durch die öffentliche Hand und durch private Investitionen zu beheben.

 

Luisenplatz - Innenhof hinter SWN - Parkhaus

Geklärt werden müßte die Frage, ob diese Passage künftig benötigt wird. Diese Passage ist im Bebauungsplan festgesetzt, die Stadt besitzt ein grundbuchlich eingetragenes Wegerecht. Die Passage stellt eine gute Fußwegeverbindung zwischen Luisenplatz und Schloß dar. Auch aus diesem Grund wurde 1998 der Innenhof mit öffentlichen Verkehrsflächen, Spielplatz und Ruhezone ausgebaut. Demgegenüber dient der Innenhof vor allem den Karréebewohnern selbst, so dass eine starke Besucherfrequentierung nicht sinnvoll erscheint. Bei einer Beibehaltung der Passage sollte das Tor geöffnet oder zumindest erneuert wer-den. Auf die kommerzielle Nutzung im Durchgang wäre zu verzichten, da heute die Passage nicht zu erkennen ist. Bei einem Verzicht auf die Passage müßten die Sanierungsziele angepaßt und die bauleitplanerischen Festsetzungen geändert werden. Folge wäre die Aufgabe der Dienstbarkeit und Rückzahlung der Entschädigung.

5. Deichumfeld

Ein "neues" Erscheinungsbild des Rheinufers

zum Foto:
Der Segen des Deiches, die Stadt vor Hochwasser zu bewahren, führt andererseits dazu, der Innenstadt den gestalterisch reizvollen Bezug zum Fluss zu nehmen. Auch nach dem Freihalten des Ufers von Autos seit 1997 fristet das Deichvorgelände ein Schattendasein. Im baulichen und gestalterischen Zustand bestehen erhebliche Defizite, die nur durch einen relativ hohen Kostenaufwand beseitigt werden können. Eine Analyse der baulichen Situation liegt seit 1998 vor.

Baumaßnahmen im Bereich des Deiches können zeitlich erst mittelfristig realisiert werden, wenn ein Gestaltungskonzept vorliegt und konkrete Nutzungen vor dem Deich erkennbar werden.

Die Chancen des Rheinufers liegen im Deich selbst, der einzigartig am Mittelrhein ist. In der Lage zu den Wahrzeichen Pegelturm und Raiffeisenbrücke an einem regionalen Radweg, in der Verbindung zur Schiffstouristik sowie als citynahe Ruhezone liegen weitere entwicklungsfähige Potentiale. Die Aktivierung dieser Potentiale könnte auch durch Veranstaltungen erfolgen. Punktuelle Vorschläge liegen bereits vor: "Vermarktung" des Deichbauwerks durch Informationen und Führungen, Veranstaltungen (Kunst/Handwerkermarkt, Straßenfestival, Sommerkino), Skulpturenstraße, Beleuchtung und damit bessere Inszenierung des Deichs. Einen Biergarten am Deich gibt es seit Sommer 2002.

Als konzepthafte Idee für die Etablierung eines Biergartens wurde das Modell "Biergarten Titanic" entwickelt. Es basiert auf einem am Rheinufer "gestrandeten" Schiffswrack, angedeutet durch Schifffragmente wie z. B. halber Bug, Reling, Steuerhaus und 4 Schornsteine (Vergleich zur Titanic) und Schiffsdeck. In den Schornsteinen und im Steuerhaus könnten technische Infrastruktur zum Betrieb eines Biergartens in adäquater Bauweise untergebracht werden. Bei Hochwasser würde sich dann der Eindruck eines Schiffuntergangs bieten (Untergang der Titanic) mit dem Unterschied, dass das "Wrack" nach Ablauf der Fluten wieder freigegeben wird.

Durch eine neue Verbindung von der Mittelstraße zum Deich können weitere Besucherpotentiale erschlossen werden. Das Entwurfskonzept "Zugangsplattform" sieht eine dreiläufige Treppenanlage in der Achse der Mittelstraße vor, die zu einer über der Deichstraße angeordneten Aussichtsplattform führt, die in die Deichpromenade mündet. Die Plattform sowie eine Teilfläche der Deichkrone ist mit einer leichten Stahlkonstruktion überdacht, die diesen Zugangsbereich räumlich markiert. Im Übergangsbereich zwischen Treppe und Plattform bietet eine Stahlrahmenkonstruktion die Möglichkeit einer sog. "Megaprintbespannung", die mit einer Bildfläche von ca. 7 x 10 m in der Sichtachse der Mittelstraße einen visuell wirksamen Informationsträger darstellt, auf dem z.B. Veranstaltungen angekündigt werden können.

Von der Plattform in der Größe von ca. 120 m² besteht die Möglichkeit, in Verbindung mit einer vor der Deichmauer temporär errichteten Gerüstkonstruktion mit Projektionsfläche ein open-air-Sommerkino auszurichten, das bis in die Mittelstraße hinein wahrnehmbar ist.

Bemühungen der Stadt, zunächst einen Biergartenbetreiber zu finden, sind bislang ohne konkretes Ergebnis verlaufen. Zur Erarbeitung einer städtebaulich tragfähigen Gesamtkonzeption sind Untersuchungen in Verbindung mit Studienarbeiten aus dem Fachbereich Architektur/-Städtebau denkbar. Eine durchgreifende gestalterische Verbesserung wird jedoch nur mit hohem finanziellen Aufwand möglich sein.

6. Die Straßen - "Menschen und Verkehr"

Im Vergleich zum Bestand sieht der konzeptionelle Querschnitt der Pfarrstraße eine Verringerung der Fahrbahnbreite, die Beibehaltung des um Baumpflanzungen ergänzten beidseitigen Längsparkstreifens und die Verbreiterung der Gehwege vor.

Der Umbau der Pfarrstraße hat erste Priorität, da die Abwasserkanäle dringend zu sanieren sind. Durch die neue Nutzung im historischen Rathaus soll auch der Straßenraum mit einbezogen werden. Der Ausbauquerschnitt zwischen Kirchstraße und Hermannstraße hängt insbesondere von der künftigen Funktion der Marktstraße ab. Da diese überwiegend eine ÖPNV - Erschließungsfunktion erhalten soll, ist nach einer Prognose der Verkehrsentwicklungsplanung Innenstadt mit einer ca. 20 %igen Verkehrszunahme in der Pfarrstraße zu rechnen.

Der Rathausvorplatz als Teil der Pfarrstraße zwischen Kirchstraße und Rheinstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden. Hierzu soll ein neu gestalteter Oberflächenbelag mit auf den Rathauseingang ausgerichteten Pflasterbändern zur grafischen Gliederung dem Platz einem seiner historischen Umgebungs-bebauung adäquaten Gestaltungsrahmen geben. An den Randzonen von Kirch- und Rheinstraße sind als Raumabschluß je zwei Bäume geplant. Im Bereich der dem historischen Rathaus gegenüberliegenden Platzwand sind drei im leichten Halbrund angeornete Kandelaber und beidseitig des Eingangsportals Fahnenmasten vorgesehen.

Marktstraße von Kirchstraße bis Hermannstraße

Bedingt durch die band- bzw. kreuzförmige Struktur des Geschäftszentrums, die Vielzahl der Bushaltestellen, der über-kommenen Straßenraumsituation und der für die Fußgänger durch Straßenrandparken und Bushaltestellen eingeschränkten Gehweg-breite, besitzt die Marktstraße derzeit nur geringen Aufforderungscharakter und ist als Teil des Geschäftszentrums nur schwer zu erkennen.

Auch die Qualität für die Kunden des ÖPNV ist durch die Unübersichtlichkeit und Weitläufigkeit der Haltestellenanordnung, mangelndem bis gar nicht vorhandenem Wetterschutz und fehlender Sitzmöglichkeiten alles andere als zeitgemäß. Hinzu kommen Defizite der derzeitigen Buslinienführung in der Innenstadt. Diese bestehen in der schlechten Auffindbarkeit der passenden Abfahrts- und Ankunftshaltestelle (derzeit getrennt in Schloßstraße und Marktstraße), der mangelnden Verknüpfung der Linien mit dem Bahnhof, den negativen Auswirkungen durch die Flächen-inanspruchnahme der Busse beim Absolvieren von Pausen- und betriebsbedingten Wartezeiten in der Innenstadt und den durch die teilweise umständliche Linienführung bedingten Zeitverlust.

Am 21.12.2000 hat der Stadtrat nach eingehender Vorberatung in Fachgremien und einem Variantenvergleich ein neues Buslinienkonzept für die Innenstadt beschlossen, mit dem der öffentliche Personennahverkehr insgesamt attraktiver gestaltet werden soll. Hierbei wird angestrebt, den Busverkehr zu beschleunigen, mit einer Bündelung von An- und Abfahrtshaltestellen die Orientierung für Kunden zu erleichtern, betriebsbedingte Wartezeiten der Busse von der Innenstadt an den Bahnhof zu verlagern und das gesamte Liniennetz am Bahnhof mit der Schiene zu verknüpfen. Für die Marktstraße beinhaltet diese Zielsetzung eine Führung der Buslinien im Zweirichtungsverkehr und die Konzentration der Haltestellen im Bereich Luisenplatz (vgl. "Luisenplatz, "Testentwurf"), wodurch die Orientierung der Busnutzer wesentlich erleichtert wird und die heutige Aneinanderreihung von Bushaltestellen fast über die gesamte Marktstraße entfällt.

Die zusätzliche Führung der Busse über eine separate Busspur in Fahrtrichtung Rhein erfordert den weitgehenden Wegfall der in diesem Bereich gelegenen Straßenrandparkplätze, die jedoch im Bereich Marktplatz, Engerser Straße und Schloßstraße durch freiwerdende Flächenpotentiale ersetzt werden.

Motorisierter Individualverkehr wird weiterhin nur in der bestehenden Einbahnrichtung (jedoch ggf. reduziert auf Anlieger- und Andienungsverkehr) geführt. Da etwa die Hälfte der derzeit in der Marktstraße bereits verkehrenden Buslinien der SWN lediglich ihre Fahrtrichtung ändern, wird die Gesamtbelastung durch den Busverkehr weitgehend gleich bleiben, jedoch die Schloßstraße vollständig entlastet und die Fahrzeiten der einzelnen Linien reduziert. Diese Konzeption erfordert eine Umgestaltung des Straßenquerschnittes , wodurch sich auch die Aufenthaltsqualität für Fußgänger erheblich verbessert und gleichzeitig die Geschäftslage durch die Erhöhung des Aufforderungscharakters gewinnt.

Der Straßenquerschnitt sieht im Systemvergleich mit dem Bestand folglich eine Verringerung der nutzbaren Fahrbahnbreite (Bus und Individualverkehr in Richtung Hermannstraße, Busspur in Richtung Engerser Straße) sowie eine Verbreiterung der Gehwege und Gestaltung mit Baumpflanzungen vor.

Schloßstraße von Deichstraße bis Hermannstraße

Aufgrund der voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Buslinienführung werden in der Schloßstraße zukünftig keine Buslinien mehr verkehren. Das für den Busverkehr hier benötigte Flächenpotenzial steht daher für eine Umgestaltung des Straßenraumes zur Verfügung.

Im Vergleich zum Bestand besteht daher unter Beibehaltung der Einbahnregelung für den Individualverkehr die Möglichkeit, durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite einen beidseitigen Längsparkstreifen anzubieten, mit ein größeres Stellplatzpotenzial in unmittelbarer Zentrumslage geschaffen werden kann. Aufgrund der in der Schloßstraße im Untergrund vorhandenen hohen Leitungsdichte sind Baumpflanzungen innerhalb der Parkstreifen voraussichtlich nur auf einer Seite möglich. Ein im Zweirichtungsverkehr befahrbarer Radweg als Verbindung zwischen den Radwege in der Hermannstraße und am Deich ist auf der nördlichen Straßenseite geplant.

Für den Abschnitt Kirchstraße/Deichstraße wird die Vollendung des Schloßvorplatzes empfohlen, der nach einer Planung vor 15 Jahren unter Ausklammerung der Straßenfläche nur teilweise realisiert wurde.

Als flankierende Überlegung sollte im Hinblick auf einen attraktiven und auch behindertengerechten Zugang zur Deichpromenade die Erneuerung der "Behindertenrampe" untersucht werden, deren Steigungsverhältnis von ca. 16 % nicht den Anforderungen entspricht.

Kirchstraße von Schloßstraße bis Pfarrstraße

Gemessen an der Bedeutung der übrigen Maßnahmen und Beachtung einer funktionalen Umbaureihenfolge sollte die Kirchstraße als letzter Bestandteil des Programms ausgebaut werden. Im Hinblick auf die Umgestaltung des Buslinienkonzeptes sind keine Maßnahmen akut.

Die im Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt für die Kirchstraße empfohlenen Verbesserungen bestehen in einer Reduzierung der Durchschnittsgeschwindigkeit durch alternierendes Parken, einer Verbreiterung der Gehwege und der Anlage von Straßengrün.

Im gesamten Bereich der dargestellten Straßenzüge im südlichen Innenstadtbereich ergibt sich im wesentlichen durch das im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung freigesetzte Flächenpotenzial im öffentlichen Straßenraum eine Möglichkeit zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

7. Das Wohnumfeld - "Mehr Lebensqualität"

Deichstraße von Pfarrstraße bis Schloßstraße

Während in der Kirchstraße Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung im Hinblick auf des hohen Anteils an Durchgangsverkehrs erst in Verbindung mit einer Entlastung des Verkehrsaufkommens durch Verlagerung auf andere Relationen möglich sein wird (z.B. Stadtumfahrung B 42 in Abhängigkeit einer erst langfristig zu erwartenden Umbaumaßnahme im Abschnitt Berggärtenstraße), besteht neben den in der Kirchstraße zuvor genannten Überlegungen die Möglichkeit, in Abschnitten der Friedrichstraße, Rheinstraße und Engerser Straße durch Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung wie z.B. Baumpflanzungen, verkehrsberuhigte Bereiche, Verbreiterung von Gehwegen etc. partielle Verbesserungen herbeizuführen.

Hier können mit der Weiterführung der Baumreihe entlang des Deichs die Mittel sehr effektiv eingesetzt werden (Priorität 1), so daß sich die Deichstraße in ihrer gesamten Länge in einem einheitlichen Erscheinungsbild präsentiert.

1. Fassung: Dezember 1999
2. Fortschreibung: März 2001

Weitere Straßen - Priorität 2

2.1 Friedrichstraße
von Deichstraße bis Kirchstraße

3. Rheinstraße
von Pfarrstraße bis Dammstraße

4. Engerser Straße
von Marktstraße bis Dammstraße

5.1 Wilhelmstraße
von Rheinstraße bis Kirchstraße

6.1 Kirchstraße
von Wilhelmstraße bis Dammstraße

Mit dem Umbau (Priorität 2) sollen die Chancen aus dem Bewirtschaften des
Parkraums zur Verbesserung des Wohnumfeldes genutzt werden.

Maßnahmen könnten in einem gestuften Vorgehen mit Ummarkieren der Parkplätze (z. B. Schrägaufstellung, ggf. Verzicht auf Parkplätze) bzw. nur einseitiges Längs-Parken als 1. Schritt und Umbaumaßnahmen (z. B. Bäume, Poller, Gehwegverbreiterung, bauliche Neuordnung der Stellplatzsituation) als 2. Schritt realisiert werden.

Weitere Straßen - Priorität 3

2.2 Friedrichstraße
von Kirchstraße bis Engerser Straße

5.2 Wilhelmstraße
von Kirchstraße bis Engerser Straße

6.2 Kirchstraße
von Pfarrstraße bis Wilhelmstraße

Die Ziele und Maßnahmen sind die gleichen wie oben beschrieben. Der Umbau kann jedoch erst in Priorität 3 erfolgen, da der Erfolg wesentlich davon abhängt, ob es gelingt, den Durchgangsverkehr insbesondere in der Kirchstraße zu minimieren.

In welcher Weise eine Verbesserung der Wohnumfeldsituation z. B. in der Kirchstraße erreicht werden kann, zeigt die im Rahmen der Untersuchungen zum Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt vorgeschlagene neue Querschnittsgestaltung (Anlage 4 zu Teil II).

Bürger reden mit: Auslobung Bürgerwettbewerb Luisenplatz

INHALTSÜBERSICHT

  1. Grundlage und Zweck des Bürgerwettbewerbes
  2. Auslober
  3. Teilnahmeberechtigung
  4. Wettbewerbsunterlagen
  5. Wettbewerbsbeiträge
  6. Preisgericht
  7. Preise
  8. Beurteilungskriterien
  9. Urheberrecht
  10. Termine

1. Grundlage und Zweck des Bürgerwettbewerbes - 2. Auslober - 3. Teilnahmeberechtigung

Der Stadtrat hat am 14. Juni 2000 das Programm City 20XX als Diskussionsgrundlage zur weiteren Entwicklung des öffentlichen Raumes in der Neuwieder Innenstadt beschlossen mit der Maßgabe, dass das Programm und die wesentlichen Maßnahmen intensiv mit einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden sollen mit der Möglichkeit, gegebenenfalls weiterführende Vorschläge zu integrieren.

Die Programminhalte werden daher im Rahmen einer Bürgerversammlung am 14. März 2001 im Heimathaus um 19 Uhr der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf das als Anlage beigefügte Programm City 20XX wird verwiesen. Neben der Möglichkeit, zu allen Programmteilen Vorschläge zu machen, wird speziell für den Bereich des Luisenplatzes ein sogenannter Bürgerwettbewerb ausgelobt.

Mit dem Bürgerwettbewerb soll das Ideenspektrum erweitert und ein Meinungsbild der Bevölkerung zu Umgestaltungskonzepten eingeholt werden, bevor konkrete Maßnahmen zur Realisierung eingeleitet werden.

2. Auslober

Auslober des Bürgerwettbewerbes ist die Stadt Neuwied.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohner der Stadt Neuwied und sonstige Interessierte, wobei ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche zur Teilnahme aufgefordert sind. Die Teilnahme von Schulklassen von in Neuwied befindlichen Schulen ist ebenfalls zulässig und erwünscht.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Bürgerwettbewerb sind die Mitglieder des Preisgerichtes sowie die Beschäftigten der Verwaltung, in deren Zuständigkeit eine Aufgabenwahrnehmung liegt, die mit der Wettbewerbsaufgabe zu tun hat.

4. Wettbewerbsunterlagen - 5. Wettbewerbsbeiträge

An Unterlagen wird das Programm City 20XX (Stand 12/99), ein Basisplan vom Luisenplatz im Maßstab 1 : 250 sowie eine Isometrie des Luisenplatzes im Maßstab 1 : 250 zur Verfügung gestellt. Die städtebauliche sowie gestalterische Zielsetzung bei der Umgestaltung des Luisenplatzes können dem Programmheft entnommen werden. Die Wettbewerbsunterlagen können beim Stadtbauamt, Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied schriftlich, telefonisch unter 02631/802-619 od. 601, per Fax unter 02631/802-610 oder per e-mail: stadtverwaltung@neuwied.de angefordert werden.

5. Wettbewerbsbeiträge

Im Basisplan ist der Luisenplatz in seinem Bestand zum Teil vereinfacht ("Lappeloch") maßstäblich dargestellt. Dieser Plan kann, muss aber nicht als Grundlage für die Darstellung von Vorschlägen und Ideen dienen. Es können sowohl Vorschläge für ein Gesamtkonzept, als auch Beiträge zu einzelnen Teilbereichen gemacht werden, z.B. für den Spielplatz, einen Brunnen usw. Die Ideen können neben einer Einzeichnung in den Basisplan auch in der Isometrie räumlich dargestellt oder in einem neu gezeichneten Plan zu Papier gebracht werden. Eine kurze Erläuterung von nicht mehr als einer DIN A 4 Seite sollte mit dabei sein, sofern nicht durch eine Beschreibung auf der Zeichnung die Idee verdeutlicht wird. Es können auch reine Textbeiträge geliefert werden, die jedoch nicht länger als drei DIN A 4 Seiten sein sollten. Wettbewerbsbeiträge, die nur auf Datenträgern eingereicht werden (z.B. CD-Rom), müssen leider unberücksichtigt bleiben.

Um eine anonyme Behandlung der Wettbewerbsbeiträge in der Jury zu ermöglichen, sollen die eingereichten Unterlagen je Blatt maximal eine Verfasserangabe enthalten, die während der Beratung des Preisgerichtes abgedeckt wird.

6. Preisgericht - 7. Preise

6. Preisgericht

Die fristgerecht eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden durch ein Preisgericht beurteilt und prämiert. Mitglieder dieser Jury werden Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen (je zwei Vertreter der SPD und CDU, je ein Vertreter von CDW, FWG und Bündnis 90/Die Grünen), je zwei Vertreter des Einzelhandels, der Neuwieder Architekten und des Stadtbauamtes sowie je ein Vertreter der Gastronomie und des Stadtmarketingamtes, der Bürgermeister als Baudezernent unter der Leitung des Oberbürgermeisters sein.

Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind endgültig. Sie unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung.


7. Preise

Die Stadt lobt für den Bürgerwettbewerb eine Gesamtpreissumme von 6.000,- DM aus. Diese soll auf drei Preise verteilt werden: 

  1. Preis     3.000,- DM
  2. Preis     2.000,- DM
  3. Preis     1.000,- DM

Das Preisgericht behält sich eine andere Aufteilung der Preissumme bei Aufrechterhaltung der Gesamtpreissumme vor.

8. Beurteilungskriterien - 9. Urheberrecht - 10. Termine

 8. Beurteilungskriterien

Die Wettbewerbsbeiträge werden im Hinblick auf ihre gestalterische, städtebauliche und architektonische sowie fachtechnische Qualität beurteilt. Bei der Bewertung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

· Originalität/Einzigartigkeit
· Realisierungsfähigkeit/Funktionalität
· Herstellungskosten
· Folgekosten
· Ästhetik
· Grad der Durcharbeitung


9. Urheberrecht

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Hierdurch erhält die Stadt die Verwertungsrechte zu denen das Vervielfältigungsrecht einschließlich der Nutzungsrechte sowie das Ausstellungsrecht gehört. Die Stadt erhält das Recht, Wettbewerbsbeiträge ohne weitere Honorierung auszuführen, auch in abgeänderter Form. Ein Anspruch auf die Realisierung von prämierten Wettbewerbsbeiträgen besteht nicht.


10. Termine

· Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 14. März 2001

· Abgabe der Wettbewerbsbeiträge bis 30. April 2001

· Preisgerichtssitzung: etwa Mitte Mai 2001

· Bekanntgabe der Ergebnisse und Preisverleihung im Rahmen einer Bürgerversammlung, deren Termin noch bestimmt und bekannt gegeben wird