Bekanntmachung der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
„Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV über die fertiggestellte Lärmkartierung LK-2022 und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.
Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.
Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und werden daher im Gesamtplan nicht enthalten sein). www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz/
Mit dieser ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans begonnen. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 28.02.2023 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.
Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über
Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.
Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 28.02.2023 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.
Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.
Mainz, Dezember 2022
Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz“
Die Stadt Neuwied hat nach 2013 erneut einen Lärm-Aktionsplan aufgestellt, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen behandelt werden für Bereiche in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen.
Diese Regelung geht zurück auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“, die mit Aufnahme in das Bundes-Immissionsschutzgesetz 2005 in das deutsche Gesetzeswerk übertragen worden ist. Als Teil der europäischen Gemeinschaftspolitik gilt auch die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus für die Bewohner aller Mitgliedsstaaten. Umgebungslärm ist in diesem Zusammenhang als eines der größten Umweltprobleme erkannt worden.
In Bezug auf das Stadtgebiet Neuwied sind die folgenden Verkehrswege (s. auch Übersichtskarte) betrachtet worden:
Auf der nachfolgend genannten Internet-Seite des Landesamtes für Umwelt können die zugrunde liegenden Lärmkartierungen von 2017 und 2012 eingesehen werden.
Es öffnet sich zunächst die Karte 2017 mit dem Lärmpegel LDEN, die die Lärmbelastung des Gesamttages (24h) aufzeigt, über „Ebenen“ können Sie die Karte mit dem Lärmpegel Lnight (Nacht, 22-6 Uhr) und die ältere Kartierung aufrufen.
Die Stadtverwaltung hat auf dieser Basis den Lärm-Aktionsplan fortgeschrieben bzw. neu erarbeitet. Nach Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Mai/ Juni 2021, Beteiligung von berührten Behörden und Nachbargemeinden sowie Prüfung und teilweiser Berücksichtigung einer eingegangenen Stellungnahme hat der Stadtrat am 15.07.2021 die Aufstellung des Lärm-Aktionsplans in der vorliegenden Endfassung beschlossen. Die relevanten Unterlagen können hier oder im Stadtbauamt (nach vorheriger Terminvereinbarung; Ansprechpartner s.u.) eingesehen werden.
Hinweis: Der vorliegende Lärm-Aktionsplan der Stadt Neuwied bezieht sich nur auf Straßenlärm. Nach einer in 2013 erfolgten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahnbundesamt auch zuständig für die Erstellung eines bundesweiten Lärm-Aktionsplans für alle Haupteisenbahnstrecken (damit auch die auf Neuwieder Stadtgebiet).
Informationen zur laufenden Bearbeitung dieses Aktionsplans gibt die nachfolgende Internetseite.
Lärmaktionsplan Eisenbahnbundesamt
Ansprechpartner im Stadtbauamt - Planungsabteilung, Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied:
Theo Winkelmann, Zimmer 258, Tel. 02631-802623, Fax -802610;
E-Mail: bauamt@neuwied.de
Anlagen:
Textteil Aktionsplan
Tabellen Lärmkartierung
Übersicht Betroffenheiten
Übersicht passiver Lärmschutz
Karte ruhige Gebiete