Aufstellung eines landesweiten Lärmaktionsplanes durch das Landesamt für Umwelt seit 2022

    

Bekanntmachung der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

„Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und sind daher im Gesamtplan nicht enthalten).

Mit dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2/ und die oben genannte Internetseite erreichen.

Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.

Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 15.05.2024 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.

Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.

Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de anmelden.

Mainz, Februar 2024
Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz“

   

Lärmaktionsplan der Stadt Neuwied 2021

 

Die Stadt Neuwied hatte nach 2013 erneut einen Lärm-Aktionsplan aufgestellt, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen behandelt werden für Bereiche in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen. Bis zur abschließenden Aufstellung des o.g. landesweiten Lärmaktionsplans gilt weiter der städtische Aktionsplan.


Diese Regelung geht zurück auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“, die mit Aufnahme in das Bundes-Immissionsschutzgesetz 2005 in das deutsche Gesetzeswerk übertragen worden ist. Als Teil der europäischen Gemeinschaftspolitik gilt auch die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus für die Bewohner aller Mitgliedsstaaten. Umgebungslärm ist in diesem Zusammenhang als eines der größten Umweltprobleme erkannt worden.


In Bezug auf das Stadtgebiet Neuwied sind die folgenden Verkehrswege (s. auch Übersichtskarte) betrachtet worden:

  • Bundesstraße 42 – alle Abschnitte im Stadtgebiet
  • Bundesstraße 256 – alle Abschnitte im Stadtgebiet
  • Landesstraße 255/ Rasselsteiner Straße zwischen B42 und Neuer Weg
    (betroffene Stadtteile: Heddesdorf u. Niederbieber)
  • Landesstraße 258/ Dierdorfer Straße zwischen B256 und östlicher Stadtgrenze
    (Torney u. Gladbach)
  • Landesstraße 307/ Engerser Landstraße zwischen Raiffeisenbrücke und B256
    (Innenstadt)

Auf der nachfolgend genannten Internet-Seite des Landesamtes für Umwelt können die zugrunde liegenden Lärmkartierungen von 2017 und 2012 eingesehen werden.

Öffnet externen Link in neuem FensterLärmkarten Stadt Neuwied

 

Es öffnet sich zunächst die Karte 2017 mit dem Lärmpegel LDEN, die die Lärmbelastung des Gesamttages (24h) aufzeigt, über „Ebenen“ können Sie die Karte mit dem Lärmpegel Lnight (Nacht, 22-6 Uhr) und die ältere Kartierung aufrufen.


Die Stadtverwaltung hat auf dieser Basis den Lärm-Aktionsplan fortgeschrieben bzw. neu erarbeitet. Nach Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Mai/ Juni 2021, Beteiligung von berührten Behörden und Nachbargemeinden sowie Prüfung und teilweiser Berücksichtigung einer eingegangenen Stellungnahme hat der Stadtrat am 15.07.2021 die Aufstellung des Lärm-Aktionsplans in der vorliegenden Endfassung beschlossen. Die relevanten Unterlagen können hier oder im Stadtbauamt (nach vorheriger Terminvereinbarung; Ansprechpartner s.u.) eingesehen werden.

Hinweis: Der vorliegende Lärm-Aktionsplan der Stadt Neuwied bezieht sich nur auf Straßenlärm. Nach einer in 2013 erfolgten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahnbundesamt auch zuständig für die Erstellung eines bundesweiten Lärm-Aktionsplans für alle Haupteisenbahnstrecken (damit auch die auf Neuwieder Stadtgebiet).

Informationen zur laufenden Bearbeitung dieses Aktionsplans gibt die nachfolgende Internetseite.

Öffnet externen Link in neuem FensterLärmaktionsplan Eisenbahnbundesamt

 

 

Ansprechpartner im Stadtbauamt - Planungsabteilung, Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied:

Theo Winkelmann, Zimmer 258, Tel. 02631-802623, Fax -802610;

E-Mail: bauamt@neuwied.de

 

Anlagen:

Leitet Herunterladen der Datei einTextteil Aktionsplan


Leitet Herunterladen der Datei einTabellen Lärmkartierung


Leitet Herunterladen der Datei einÜbersicht Betroffenheiten


Leitet Herunterladen der Datei einÜbersicht passiver Lärmschutz


Leitet Herunterladen der Datei einKarte ruhige Gebiete