Anlass

Die Stadt Neuwied verfügt über ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 1999, welches in seiner letzten Fassung (Stand: 15.08.1999) vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.11.1999 zur Kenntnis genommen wurde.

In der Sitzung am 15.03.2018 hat der Stadtrat für Neuwied die Stadtentwicklungsstrategie 2030 als handlungs- und umsetzungsorientiertes Strategiekonzept beschlossen.
Konkret wurde die Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes als Projekt benannt, um als Basis für eine bauleitplanerische Steuerung des Einzelhandels zu dienen und als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen einer zielgerichteten Einzelhandelsentwicklung für die Stadt Neuwied zu fungieren. Um diese strategische Zielformulierung nachhaltig zu verfolgen, wurde ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept für die Stadt Neuwied erstellt.