Verfahren

Im Jahr 2018 hat der Stadtrat für Neuwied die Stadtentwicklungsstrategie 2030 als handlungs- und umsetzungsorientiertes Strategiekonzept beschlossen. In der Stadtentwicklungsstrategie 2030 wurde bereits konkret die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes als Projekt zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Themenfeld "Einzelhandel und Nahversorgung" benannt.

Ende 2019 hat dementsprechend die Stadt Neuwied das Planungsbüro Junker+Kruse aus Dortmund für die Erarbeitung bzw. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Neuwied beauftragt. Das Einzelhandelskonzept soll als Basis für eine bauplanerische Steuerung des Einzelhandels dienen und als Leitfaden für die zukünftigen Entscheidungen einer zielgerichteten Einzelhandelsentwicklung fungieren.

Um eine sichere Datengrundlage für das Gesamtkonzept erstellen zu können, ist eine aktuelle Bestandsaufnahme- und analyse der Angebotsstrukturen als erster Arbeitsschritt erforderlich gewesen. Dazu wurde ab Anfang Februar 2020 der lokal ansässige Einzelhandelsbesatz - unter anderem die geführten Sortimente und Verkaufsflächengrößen - durch das Planungsbüro Junker + Kruse erfasst. 

Die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes ist in der Zusammenarbeit aller Betroffenen wie bspw. Wirtschaftsförderung, IHK, Handelsverband erfolgt. Hierzu ist als beratendes und steuerndes Instrument eine sogenannte Lenkungsgruppe implementiert worden, die im Rahmen der Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes zweimal tagte.
1. Lenkungsgruppe (03.06.2020, Vorstellung der Bestandsanalyse als Datengrundlage für die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes)
2. Lenkungsgruppe (18.11.2020, Vorstellung des konzeptionellen Bausteins im Entwurf)

Im Zeitraum von 19. Juli bis zum 15. August 2021 wurde eine Online-Befragung rund um das Thema "Einzelhandel und Einkauf in Neuwied", insbesondere in der Innenstadt Neuwied durchgeführt. Ziel war es, aussagekräftige und zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, um die zukünftig zu erwartenden Entwicklungen des Einzelhandels in das zukunftsweisende Konzept einzubeziehen.

Im Anschluss wurde eine Beteiligung der Nachbargemeinden und der Behörden und sonstige relevanter Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 15. November bis zum 23. Dezember 2021 durchgeführt. Auch die Mitglieder der Lenkungsgruppe und die Ortsvorsteher wurden an dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes (Stand Oktober 2021) beteiligt.

In seiner Sitzung am 28.04.2022 hat der Stadtrat das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept für die Stadt Neuwied als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.