Zielsetzung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts

Das Einzelhandelskonzept ist nach der Rechtsprechung eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Beurteilung und Abwägung von Einzelhandelsvorhaben. Das Konzept dient der Stadt als Basis und Orientierungshilfe für eine bauleitplanerische Steuerung des Einzelhandels und fungiert als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen einer zielgerichteten Einzelhandelsentwicklung der Stadt.