Seit dem 15. Mai 2013 können die Standesämter für sogenannte Sternenkinder Bescheinigungen ausstellen. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist auch für Sternenkinder möglich, die vor dem 15. Mai 2013 geboren wurden.
Sternenkinder sind Kinder, bei denen sich keine Merkmale des Lebens gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm beträgt und die vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden (Fehlgeburt). Bei diesen Kindern ist eine Beurkundung in den Personenstandsregistern und damit die Ausstellung von Geburtsurkunden nach wie vor nicht vorgesehen. Neu ist hingegen, dass einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, eine Bescheinigung ausstellt werden kann. Notwendig dafür ist eine Anzeige gegenüber dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte. Anzeigeberechtigt sind i.d.R. die verheirateten Eltern oder die nicht verheiratete Mutter.
Die Anzeige durch die berechtigte Person erfordert eine ärztliche Unterlage über die Fehlgeburt, etwa eine Eintragung in dem anlässlich der Schwangerschaft ausgestellten Mutterpass oder eine vergleichbare Unterlage. Soll bei nicht miteinander verheirateten Eltern der Vater mit in die Bescheinigung eingetragen werden, so ist die Anzeige vom Vater mit zu unterschreiben.
Den Vordruck zur Anzeige eines Sternenkinds können Sie hier downloaden.