Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer erforderlich, wenn der Vater des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet ist.

Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann, muss die Mutter zustimmen. Die Anerkennungs- und Zustimmungserklärung kann nur vor einem Notar, dem Beurkundungsbeamten des Jugendamtes oder auch vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Dies setzt die persönliche Anwesenheit beider Elternteile voraus.

Bei minderjährigen oder ausländischen Elternteilen oder auch bei noch verheirateten Müttern können weitere Zustimmungserklärungen erforderlich werden. Bitte lassen Sie sich dann vom Standesamt beraten.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter kann bereits vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Möchten Sie sich also nach der Geburt des Kindes Behördengänge ersparen, so empfehlen wir Ihnen während der Schwangerschaft die notwendigen Erklärungen beurkunden zu lassen.

Als unverheiratete Eltern üben Sie das Sorgerecht für Ihr Kind nur dann gemeinsam aus, wenn hierzu beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgegeben wurde. Auch dies ist schon vor der Geburt möglich.

Abhängig vom gewünschten Sorgerecht empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

 

A)  Die Eltern möchten beide das Sorgerecht

Vereinbaren Sie bei Ihrem Jugendamt am Wohnort einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung zum Sorgerecht.

 

Falls die Entbindung in Neuwied geplant ist, können Sie nach Ihrem Termin beim Jugendamt die Geburt Ihres Kindes hier beim Standesamt Neuwied online voranmelden (auch schon vor der Geburt des Kindes!). Sie erhalten dann einen Termin zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Standesamt.

 

B)  Die Mutter möchte das Sorgerecht zunächst alleine behalten

Nutzen Sie bitte die Online-Voranmeldung auf unserer Internetseite. Sie erhalten dann einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt. Falls die Entbindung in Neuwied geplant ist, kann im Rahmen des Termins auch die Vorlage der für die Ausstellung der Geburtsurkunde erforderlichen Unterlagen erfolgen.