Grundsätzlich ist jede leistungsberechtigte Person verpflichtet, sich selbstständig um geeigneten Wohnraum zu bemühen. Das Sozialamt übernimmt die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Energiekosten sind Bestandteil des Regelbedarfs und somit aus diesem vom jeweiligen Leistungsberechtigten selbstständig zu zahlen.

Sprechen Sie bitte vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages immer mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin und lassen Sie die gewünschte Wohnung auf ihre Angemessenheit prüfen. Verwenden Sie hierfür bitte das Formular „Wohnungsangebot“ (siehe unten). 

In begründeten Einzelfällen kann eine Beihilfe für die Beschaffung einer Wohnungserstausstattung gewährt werden. Sprechen Sie in diesem Zusammenhang bitte mit Ihrem Sachbearbeiter.

Findet sich keine geeignete Unterkunft, wird die leistungsberechtigte Person einer von der Stadtverwaltung Neuwied angemieteten Notunterkunft oder einer Gemeinschaftsunterkunft zugewiesen.

 

Informationen und Anträge: