Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstige zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen gewährt.

Für die  Krankenhilfe ist das Sozialamt der Kreisverwaltung Neuwied zuständig!

Kreisverwaltung Neuwied

Wilhelm-Leuschner-Str. 9

56564 Neuwied

Auf Antrag, wird werdenden Müttern eine Beihilfe während der Schwangerschaft und für eine Babyerstausstattung gewährt.

Hierfür sprechen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin im Sozialamt der Stadtverwaltung Neuwied an.

Informationen und Anträge