Folgende Leistungen können im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes gewährt werden: 

  • Notwendiger Bedarf an Ernährung
  • Kosten der Unterkunft
  • Kleidung
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes
  • Gesundheitspflege
  • Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt