Folgende Leistungen können im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes gewährt werden:
- Notwendiger Bedarf an Ernährung
- Kosten der Unterkunft
- Kleidung
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes
- Gesundheitspflege
- Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt