Berechtigungskarte

Die Stadt Neuwied möchte mit der Berechtigungskarte Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Sozialleistungen erhalten, die Möglichkeit bieten, neben den gesetzlichen, weitere freiwillige Leistungen für Bildungs-, Teilhabe- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.

Die Karte können erhalten:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die 
  • Sozialleistungen erhalten (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz) erhalten

Sie ermöglicht Vergünstigungen für

  • den Eintritt in städtische Bäder
  • den Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen der Stadt Neuwied und in den Zoo
  • Kurse der VHS und der Musikschule der Stadt Neuwied

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Andrea Raether
Tel. 02631/802-448
E-Mail: araether@neuwied.de