Hilfe zur Pflege

nach dem SGB XII können Personen erhalten

  • die pflegebedürftig sind
  • und keine Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben
  • oder die Leistungen aus der Pflegekasse nicht ausreichen

Einkommen und Vermögen müssen berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Neuwied nur für ambulante Hilfen zuständig ist. Für Hilfen in Einrichtungen, z.B. die Übernahme von Heimpflegekosten, ist die

 

Sozialabteilung der Kreisverwaltung Neuwied, Tel. 02631-803-0 zuständig.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Jessica Werner
Tel. 02631/ 802-281
E-Mail: jwerner@neuwied.de

 

Informationen und Anträge:

 

Links: