Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

nach dem SGB XII können Personen erhalten

  • die zur Verrichtung der täglichen Hausarbeit Hilfe benötigen.

Einkommen und Vermögen sind zu berücksichtigen.

 

Bitte beachten Sie:

wenn Sie Leistungen aus 

  • der Grundsicherung oder
  • der Pflegeversicherung erhalten,

können daneben keine Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes gezahlt werden.

 

Ihre Ansprechpartnerin: 

Jessica Werner
Tel. 02631/ 802-281
E-Mail: jwerner@neuwied.de 

 

Informationen und Anträge:

  • Anträge erhalten Sie bei der oben genannten Ansprechpartnerin