Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe, ist die förmliche Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich ist.

Dabei stellt sich oft die Frage: Wer ist für uns zuständig?

Grundsätzlich ist für die Anmeldung zur Eheschließung das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die Verlobten ihren Hauptwohnsitz haben. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie wählen, wo Sie die Eheschließung anmelden. Natürlich ist es auch möglich beim Standesamt Neuwied die Ehe zu schließen, wenn Sie hier in Neuwied keinen Wohnsitz haben. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen von Ihrem Wohnsitzstandesamt an uns versandt. Umgekehrt ist es natürlich auch möglich, wenn Sie als Neuwieder Bürger bei einem anderen Standesamt die Ehe schließen möchten.

Wozu dient die Anmeldung zur Eheschließung?
Bei der Anmeldung der Eheschließung geht es nicht nur darum Ihren Eheschließungstermin festzulegen, sondern sie dient vor allem der Prüfung der „Ehefähigkeit“ und der Ermittlung etwaiger „Ehehindernisse“ (z.B. Verbot der Doppelehe). 

Wie melde ich die Eheschließung an?
Bitte befolgen Sie hierzu folgende Schritte:

  1. Sie können die Anmeldung zur Eheschließung ganz bequem von zu Hause aus vorbereiten, indem Sie in unserem „Onlineportal“ alle Daten vorab angeben. Natürlich werden Ihre Daten verschlüsselt übermittelt und somit vor Einsicht Dritter geschützt. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Bestätigung und wir teilen Ihnen ggf. mit, welche Unterlagen wir von Ihnen zur Anmeldung der Eheschließung benötigen. Ferner senden wir Ihnen das Formular zur schriftlichen Anmeldung der Eheschließung zu. Von Sachstandsanfragen bitten wir in jedem Fall abzusehen, da diese die Bearbeitungszeit für alle Beteiligten erhöht! Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass je nach Einzelfall zur Auskunftserteilung eine vorherige persönliche Vorsprache beim Standesamt Neuwied erforderlich sein kann. Wir werden Sie in einem solchen Fall rechtzeitig informieren.
     
  2. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen besorgt haben, können Sie diese zusammen mit der ausgefüllten schriftlichen Anmeldung der Eheschließung und einer Kopie Ihrer Personalausweise beim Standesamt Neuwied persönlich abgeben oder zuschicken. Bitte vermerken Sie unbedingt Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse und die Ihnen zuvor mitgeteilte Vorgangsnummer. Nachdem wir alles geprüft haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Eheschließung. Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits zur Anmeldung der Eheschließung notwendig sein, werden wir Sie entsprechend informieren und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

 

Welche Unterlagen werden eigentlich benötigt?
Hierzu haben wir Ihnen im Downloadbereich ein Merkblatt zur Anmeldung der Eheschließung zusammengestellt. In jedem Fall informieren wir Sie auch über die benötigten Unterlagen per E-Mail, nachdem Sie die Anmeldung zur Eheschließung online vorangemeldet haben.

Welche Gebühren fallen für die Anmeldung der Eheschließung an?
Für die Prüfung der Ehefähigkeit und die auszustellenden Urkunden fallen folgende Gebühren an:
-    beide Verlobten haben die deutsche Staatsangehörigkeit 52,00 EUR
-    ein Verlobter oder beide Verlobten haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit 80,00 EUR - 125,00 EUR
-    eine Eheurkunde 13,00 EUR

Unter Umständen fallen weiterhin Gebühren  für Auslagen und für erforderliche öffentliche Beglaubigung von Namenserklärungen (z.B. bei Anschlusserklärungen der Namen bei gemeinsamen Kindern) an.