Früher war die Regelung einfach. Der Geburtsname des Mannes wurde automatisch zum Ehenamen. Heute können Sie aufgrund der Neuordnung des Familiennamensrechts Ihren zukünftig zu führenden Namen wählen. Hierbei haben sie zahlreiche Möglichkeiten, die wir Ihnen in einem Merkblatt über die Namensführung in der Ehe im Downloadbereich zur Verfügung stellen.