Bitte beachten Sie, dass es in vielen Fällen nicht automatisch zu der von Ihnen gewünschten Namensführung bei einer Eheschließung im Ausland kommt und somit selbst der in der Heiratsurkunde eingetragene Ehename aus deutscher Sicht nicht zustande gekommen ist. Wir raten Ihnen daher dringend, sich nach der Rückkehr ins Inland mit Ihrem Standesbeamten in Verbindung zu setzen.