Finanzamt Kusel-Landstuhl

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Kusel-Landstuhl umfasst das Gebiet des Landkreises Kusel sowie der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Kaiserslautern-Süd, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach.

Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. 

Aufgaben, die für das Finanzamt Kusel-Landstuhl von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Körperschaftsteuer (Finanzamt Kaiserslautern)

  • Bezirks-Betriebsprüfung und Großbetriebsprüfung (Finanzamt Kaiserslautern)

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Neustadt)

  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)

  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt)

  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden)

  • Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Kusel-Landstuhl.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

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