Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Die Beantragung kann sowohl schriftlich, als auch durch persönliche Vorsprache des Betreuers/ der Betreuerin oder einer hierzu ermächtigten Person erfolgen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Über die Befreiung der Ausweispflicht wird Ihnen eine Bestätigung ausgestellt, mit der Sie gegenüber Banken, Behörden oder anderen Stellen Ihre Identität nachweisen können. Bitte beachten Sie, dass eine Auslandsreise mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden kann.

Voraussetzungen
•    Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
o    Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung oder
o    für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt oder
o    Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
•    Kein gültiges Ausweis-Dokument (Ablauf der Gültigkeit oder in Verlust/gestohlen)
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde
•    deutsche Staatsangehörigkeit
•    Hauptwohnsitz in Neuwied

Unterlagen
•    schriftlicher Antrag

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•    ggf. Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, z.Bsp. durch eine Bestätigung des Hausarztes
•    ggf. Nachweis der Betreuung durch eine Bestellungsurkunde
•    die bisherigen ungültigen Ausweisdokumente (bei Verlust/Diebstahl ist eine Verlust-/Diebstahlsanzeige erforderlich)
•    Sofern Sie sich vertreten lassen, ist die Vorlage einer Vollmacht und eines Ausweisdokuments der Vertreterin oder des Vertreters erforderlich.  

Gebühren
Keine

Rechtsgrundlagen
•    § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)