Das Projekt „i-Kfz“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verfolgt das Ziel, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen. Der erste Schritt im Jahr 2015 ermöglichte die Außerbetriebssetzung über Online-Portale. Mit der zweiten Stufe, die im Oktober 2017 in Kraft trat, war auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk per Internet möglich. Zwei Jahre später bietet Stufe drei jetzt ab dem 1. Oktober diesen Jahres noch weitere Möglichkeiten wie die Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung. Damit ist es jetzt auch möglich, als neuer Halter das Fahrzeug bei der Verwendung desselben Kennzeichens online umschreiben zu lassen und direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen. 

Welche Voraussetzungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung erfüllt werden müssen, beschreibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anschaulich auf seiner Webseite.

Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Online Portal für internetbasierte Fahrzeugzulassung.