Wichtige Information:

Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).

Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.

Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 noch nicht freigeschaltet werden. 
Darüber hinaus können ab 1. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Nicht davon betroffen ist die Wunschkennzeichenreservierung.

Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.


 

Das Projekt „i-Kfz“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verfolgt das Ziel, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen. Der erste Schritt im Jahr 2015 ermöglichte die Außerbetriebssetzung über Online-Portale. Mit der zweiten Stufe, die im Oktober 2017 in Kraft trat, war auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk per Internet möglich. Zwei Jahre später bietet Stufe drei jetzt ab dem 1. Oktober diesen Jahres noch weitere Möglichkeiten wie die Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung. Damit ist es jetzt auch möglich, als neuer Halter das Fahrzeug bei der Verwendung desselben Kennzeichens online umschreiben zu lassen und direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen. 

Welche Voraussetzungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung erfüllt werden müssen, beschreibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anschaulich auf seiner Webseite.

Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Online Portal für internetbasierte Fahrzeugzulassung.