Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihr Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Die eID-Karte können Sie im Bürgerbüro der Stadt Neuwied beantragen, sofern Sie mit Hauptwohnung in Neuwied gemeldet sind.
Vorzulegende Unterlagen:
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
Gebühren: 37,00 €
Für weitere Informationen zur eID-Karte: Personalausweisportal - Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Rechtliche Grundlage: eID-Karte-Gesetz