Allgemeine Beschreibung

Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihre Meldeverhältnisse benötigen, dann stellen wir Ihnen diese gerne aus.

vorzulegende Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument

Gebühren

  • 6,50 €
    Wird die Meldebescheinigung für soziale Zwecke benötigt, wird diese gebührenfrei ausgestellt. Die Vorlage eines Nachweises ist erforderlich.

Rechtsgrundlage und Inhalt der Meldebescheinigung
Auszug Bundesmeldegesetz
§ 18 Meldebescheinigung

(1) Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vorname unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die zusätzlich Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2, 5 bis 16, 17 Bundesmeldegesetz mit Ausnahme des Sperrkennworts und der Sperrsumme des  Personalausweises und der eID-Karte sowie die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist, enthalten darf. Der Datenumfang der dieser Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 1 BMG unterschreiten.

Den vollständigen Text können Sie unter folgendem Link einsehen
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html