Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein ePass?
ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“, also für einen Reisepass, in dem zusätzlich auf einem in der Passkarte eingebrachten Speicherchip, bestimmte personen- und dokumentenbezogene, sowie biometrische Daten gespeichert sind und zwar

  • zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
  • zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum biometrische Daten:
  • im ePass der ersten Generation (Antragsdatum vom 01.11.2005 bis 31.10.2007), das Passfoto
  • im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum vom 01.11.2007 bis 28.02.2017), das Foto und zwei Fingerabdrücke
  • im ePass der dritten Generation (Antragsdatum ab 01.03.2017), das Foto und zwei Fingerabdrücke

Leitet Herunterladen der Datei einInformationsflyer des BMI "Die neue Generation elektronischer Reisepässe"

Elektronischen Pässe sind auf der vorderen Passdecke mit dem Symbol für ein
elektronisches Passbuch gekennzeichnet.

Was ändert sich ab dem 01.11.2007

  • Speicherung von Fingerabdrücken im Chip
  • Wegfall des Kindereintrags
  • Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlernamen
  • Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher unter 26 Jahren); Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
  • Aufnahme der EU-Amtssprachen Rumänisch und Bulgarisch

Ab 01. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Antragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden. Bei vorübergehenden medizinischen Einschränkungen (z.B. Hand oder Arm in Gips), die innerhalb von drei Monaten vergehen, muss der ePass zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Falls kurzfristig ein Reisedokument benötigt wird, kann in diesen Fällen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.


Warum werden elektronische Pässe eingeführt?
Um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern! Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen, mit gefälschten Reisedokumenten oder den echten Papieren einer Person, der sie besonders ähnlich sehen, einzureisen. Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher. Die biometrischen Merkmale im Chip können zukünftig maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören. Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt.


Werden auch von Kindern die Fingerabdrücke aufgenommen?
Nein. Ab 1. November 2007 gilt: Ein ePass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab zwölf Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein ePass ausgestellt. Auch dann werden ( bei Kindern unter sechs Jahren allerdings keine ) Fingerabdrücke aufgenommen.


Beantragung eines ePass:
Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein biometriefähiges Lichtbild neuester Zeit
    NEU: digitale biometrische Passfotos können vor Ort am Fototerminal im Empfangsbereich erstellt werden (Kosten: 7 Euro pro verwendetem Bild)
  • Alter Reisepass sofern vorhanden und nicht bereits amtlich entwertet
  • Personalausweis soweit bisher kein Reisepass vorhanden
  • Personenstandsurkunde
    Wenn bisher kein Ausweispapier ausgestellt wurde bzw. Unklarheiten über die Namensführung, das Geburtsdatum oder den -ort bestehen, ist zusätzlich die Vorlage der Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch erforderlich.
  • Bis zum 18. Lebensjahr ist grundsätzlich die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten (schriftlicher Nachweis im Original) sowie die Vorlage der gültigen Ausweise erforderlich. Formular
    Die Einverständniserklärung kann bei Antragstellung oder bei der Abholung des Reisepasses erfolgen


Eintrag eines Doktortitels
Sie möchten Ihren Doktortitel in Ihren ePass eintragen lassen?

Dann benötigen Sie außer Ihrem alten Reisepass/Personalausweis und einem neuen Lichtbild die Promotionsurkunde ( Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden! )

Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt werden kann, kann auch bei dem Rheinland-Pfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport sowie bei dem für kulturelle Fragen zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur erfragt werden. 


Express-Pass
Sollten Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Wird der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt, liegt der Pass innerhalb von 3 Arbeitstagen zur Abholung bereit.
Es entsteht zu den zu erhebenden Passgebühren ein Expresszuschlag


Vorläufiger Reisepass
Wenn die Ausstellung eines ePasses oder Expresspasses zeitlich nicht möglich ist, kann in diesen Fällen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.


Verlust/Diebstahl eines Reisepasses
Sie haben Ihren Reisepass verloren, oder er wurde Ihnen gestohlen? Sie möchten nun einen neuen Reisepass beantragen?

Zusätzliche Unterlagen:

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde bzw. Familienbuch (ledige) oder Heiratsurkunde (verheiratete)
  • Durchschrift der Strafanzeige (bei Diebstahl, zu erstatten bei der Polizei)


Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern
Kinder werden ab dem 01.11.2007 nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen!
Das heißt, dass für mitreisende Kinder ein eigenes Dokument (Reisepass) erforderlich ist.
Der Kindereintrag im Elternpass vom dem 01.11.2007 bleibt gültig, reicht aber nicht immer aus. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp über die Einreisebestimmungen zu erkundigen. Sie sind geschieden?
Zusätzliche Unterlagen:

  • eigenes Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Scheidungsurteil/ Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk


Sie sind getrennt lebend?
Zusätzliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständniserklärung des abwesenden Elternteile
  • Wenn vorhanden, Bestätigung über vorläufiges alleiniges Sorgerecht


Sie sind allein erziehend?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • eigenes Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes

Sie sind verwitwet?
Zusätzliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils

Sie haben das gemeinsame Sorgerecht und sind nicht miteinander verheiratet?
Zusätzliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Vater muss in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen sein)
  • Bestätigung über Sorgerechtserklärung vom Jugendamt oder Notar
  • Einverständniserklärung des nicht beantragenden Elternteile


Lichtbild
Wie muss Ihr "Passbild" sein?

  • aktuelles biometrisches Lichtbild des Inhabers i.d.R. nicht älter als 6 Monate.
  • Maße: 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand
  • Keine Uniform, Uniformteile oder Kopfbedeckung 

Hinweis:Gehört der/die Antragsteller/in einer Religionsgemeinschaft an, bei der eine Kopfbedeckung vorgeschrieben ist, ist zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis erforderlich.

Weitere Informationen zu den Anforderungen des Lichtbildes finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html


Gebühr

  • ePass 70 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro).
  • Zuschlag für 48-Seiten-Pass 22 Euro.
  • Zuschlag Expressantrag 32 Euro.
  • Vorläufiger Pass 26 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn die Amtshandlung außerhalb der Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.