Baulasten

Baulasten können dabei helfen, Hindernisse bei einer Baugenehmigung zu beseitigen. So können  Zufahrten über Privatgrundstücke, zu geringe Grenzabstände oder PKW-Stellplätze durch eine Baulast gesichert werden. Der jeweilige Grundstückseigentümer, der eine Baulast eintragen lässt, verpflichtet sich dabei etwas zu tun oder zu dulden, damit eine Baugenehmigung auf einem Nachbargrundstück erteilt werden kann. Allerdings ist, wie schon dem Begriff „Baulast“ zu entnehmen ist, dies mit Einschränkungen verbunden.

Ob Baulasten notwendig sind weiß in der Regel Ihr Architekt, spätestens jedoch bei der Prüfung Ihres Bauantrags würden Sie ein entsprechendes Anforderungsschreiben von uns erhalten.

Für die Eintragung einer Baulast werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Belastung eines ganzen Grundstücks
a. beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück, ein unbeglaubigter Grundbuchauszug für das begünstigte Grundstück (nicht älter als 4 Wochen)
b. 4 aktuelle, katasteramtliche Lagepläne (nicht älter als 4 Wochen)

2. Belastung einer Teilfläche eines Grundstücks
a. beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück, ein unbeglaubigter Grundbuchauszug für das begünstigte Grundstück (nicht älter als 4 Wochen)
b. 4 aktuelle, katasteramtliche Lagepläne (nicht älter als 4 Wochen)

In den Lageplänen ist die zu belastende Teilfläche grün schraffiert und bemaßt darzustellen und auch Größe und Lage der Baulastenfläche ist anzugeben. (Abstandsfläche, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Stellplätze)

3. Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung
Wir weisen darauf hin, dass es Aufgabe und Verpflichtung des Antragstellers ist, die Baulastengeber zur Unterschrift zu bewegen. 

Bei der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Bei Unterzeichnung durch einen Firmenvertreter ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen, aus dem die Unterschriftenbevollmächtigung hervorgeht.

Kann die Unterschrift nicht bei der hiesigen Behörde geleistet werden, kann diese nur vor einem Notar Ihrer Wahl bzw. vor einem Urkundsbeamten/in des Amtsgerichtes im Wege der öffentlichen Beglaubigung erfolgen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Beate Uhlmann-Fischer (Montag bis Donnerstag, vormittags)
Tel.: 02631/802-632, Zimmer 158 

 

Einsicht ins Baulastenverzeichnis

Wenn Sie als Eigentürmer in das Baulastenverzeichnis ihres Grundstückes einsehen möchten, können Sie dafür hier den entsprechenden Antrag ausfüllen.