Bauvoranfrage

Mit einer Bauvoranfrage kann man, ohne einen kompletten Bauantrag zu stellen, prüfen lassen,   ob ein Gebäude oder eine geplante Nutzung an einem bestimmten Standort zulässig sind. Dafür reicht ein formloses Anschreiben und ein aktueller Lageplan, Sie können aber auch weitere Unterlagen wie Entwurfszeichnungen o.ä. beifügen.
Grundsätzlich wird bei einem Bauvorbescheid nur geprüft, ob die Maßnahme an dieser Stelle zulässig ist, andere Fragen wie z.B. Bestimmungen aus der Landesbauordnung, dem Denkmalschutz o.ä. bleiben unberücksichtigt, sollten Sie auch dazu eine Aussage wünschen muss dies aus dem Antragsschreiben hervorgehen. Der Vorbescheid ist verbindlich und wird schriftlich erteilt, Sie haben danach 4 Jahre lang die Möglichkeit eine dem Vorbescheid entsprechende Baugenehmigung zu beantragen.

Achtung!   Der Vorbescheid ersetzt nicht die Baugenehmigung!