Stellplätze

Bei der Errichtung oder der Nutzungsänderung eines Gebäudes sind auch Stellplätze herzustellen, die Zahl richtet sich nach der jeweiligen Nutzung. Dabei wird auf eine Richtzahlentabelle aus einer Verwaltungsvorschrift zurückgegriffen, hier daraus ein Auszug, weitere Richtzahlen erfahren Sie bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde:

Wohnhäuser 
Einfamilienhaus     2 Stellplätze 
Mehrfamilienhaus  1,25 Stellplätze je Wohnung

Büro und Verkaufsräume              
je 35 qm Nutzfläche ein Stellplatz
Praxen, Schalterhallen                   
je 25 qm Nutzfläche ein Stellplatz
Gaststätten                                     
je   9 qm Nutzfläche ein Stellplatz

Für den Innenstadtbereich wurden in einer Satzung die folgenden Richtzahlen festgelegt:

Wohnhäuser
je Wohnung ein Stellplatz

Büro und Verkaufsräume              
je 40 qm Nutzfläche ein Stellplatz
Praxen, Schalterhallen                   
je 30 qm Nutzfläche ein Stellplatz
Gaststätten                                     
je 12 qm Nutzfläche ein Stellplatz

Darüber hinaus kann hier bei den gewerblichen Nutzungen noch ein Abschlag von 20 % für den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt werden. 
Die Stellplätze sind auf dem Baugrundstück anzulegen, die Anordnung wird auf einem entsprechenden Plan dargestellt und mit dem Bauantrag eingereicht. Wenn die Stellplätze nicht auf dem  Grundstück untergebracht werden können besteht die Möglichkeit:

  • diese mittels einer Baulast (Opens internal link in current windows. hierzu die entsprechenden Hinweise) auf einem anderen Privatgrundstück eintragen zu lassen, wobei dieses Grundstück nicht mehr als 300 m vom Baugrundstück entfernt sein darf
  • einen Ablösevertrag mit der Stadt abzuschließen. Hierin verpflichtet sich der Bauherr einmalig einen Geldbetrag zu zahlen, der von der Stadt zum Bau und zur Unterhaltung öffentlicher Parkplätze eingesetzt wird.
    Hinweis: aus einem solchen Vertrag entsteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz!
    Für die Stadt Neuwied wurden folgende Ablösebeträge in einer Satzung festgelegt:
    Link zum Übersichtsplan