Gartenhäuser

Nebengebäude, dazu zählen auch Gartenhäuser, sind bis zu einer Größe von 50 Kubikmetern genehmigungsfrei, wenn sie keine Toiletten oder Feuerstätten (z.B. Kaminöfen oder fest installierte Grills) haben. Dabei sind jedoch folgende Punkte zu beachten:
Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans? Dort kann es für diese Nebengebäude  noch weitere Regelungen geben (ggf. sind nur kleinere Größen zulässig oder sie dürfen auf bestimmten Flächen Ihres Grundstücks nicht aufgestellt werden). Auch außerhalb von Bebauungsplänen kann der Standort eine Rolle spielen. Wir empfehlen daher sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Bauaufsichtsabteilung in Verbindung zu setzen.
Für den Kreis Neuwied bitten wir Sie sich an die Kreisverwaltung, Tel. 02631/803-0, zu wenden.