Einfriedungen

Einfriedungen (als „bauliche Anlagen“ wie Mauern und Zäune) sind grundsätzlich genehmigungsfrei und können bis zu einer Höhe von 2 m direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Dagegen sind Hecken keine baulichen Anlagen, hier sind die Bestimmungen des privaten Nachbarrechts  zu beachten.
Auch hier gilt: Bebauungspläne können für Einfriedungen spezielle Festsetzungen enthalten (z.B. geringere Höhen, Material und Bauart oder Abstand zur Straße), außerhalb von Bebauungsplänen müssen sich Einfriedungen in die Umgebung einfügen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ausführung, ob für Ihr Grundstück entsprechende Regelungen gelten, ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie die Anlage ändern oder komplett entfernen müssen.    

Bitte beachten: Einfriedungen im Außenbereich, also außerhalb der zusammenhängenden Bebauung, sind nicht zulässig!