Werbeanlagen

Werbeanlagen, dazu gehören Transparente, Leuchtkästen, Tafeln, Wandbemalungen und Fahnen, sind über 1 qm Größe baugenehmigungspflichtig. Ein vereinfachtes Antragsformular finden Sie hier (Bauantrag für Werbeanlagen).
Bitte fügen Sie die auf der ersten Seite unten aufgeführten Anlagen unbedingt bei, da sich die Bearbeitung sonst durch Nachforderungen verzögert. Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie spätestens innerhalb von 4 Wochen Ihre Genehmigung.

Für Teile der Innenstadt zwischen Hermannstraße und Rheinstraße wurde eine Gestaltungssatzung erlassen, die auch Festsetzungen zu Werbeanlagen beinhaltet. Werbeanlagen innerhalb des Geltungsbereichs müssen der Satzung entsprechen!

Gestaltungssatzung für die Innenstadt

Informationen zu der Gestaltungssatzung