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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Änderung der Hauptwohnung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

Hauptwohnung ist:

  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.


Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

  • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
  • Schriftform erforderlich: möglich 
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

keine

Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr
Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.
Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen .

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Kambeck
    Zimmernummer: 018-Frontoffice

    Telefon: +49 2631 802-406
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Mücke
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Sentürk
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Ziegler
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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