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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

Sie können für Ihr Bauvorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung erhalten, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet zusammen mit der Gemeinde über die Zulassung Ihrer Ausnahme.


Beispiele für öffentliche Belange:

  • Denkmalschutz
  • Naturschutz
  • Umweltschutz
  • Ort- und Landschaftsbild

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
  • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
  • Beseitigung baulicher Anlagen,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, insofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Von der Veränderungssperre sind nicht betroffen:

  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind.
  • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen.
  • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Für Bauvorhaben

  • in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder
  • im städtebaulichen Entwicklungsbereich

gelten andere Vorschriften als für Bauvorhaben, die von einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung betroffen sind. Hier muss für das Bauvorhaben eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.


Es fallen keine Kosten an.

In Rheinland-Pfalz richten sich die Gebühren nach dem Zeitaufwand gemäß Anlage 1 Nr. 4.12 der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Es gibt keine Frist.

  • Widerspruch

Rheinland-Pfalz: Widerspruch und Klage.

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Planungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-618
Telefax: +49 2631 802-610

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
  • Frau Dübner
    Zimmernummer: 251

    Telefon: +49 2631 802-195
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Block, Gladbach und Gewerbegebiet Distelfeld

  • Herr Gehendges
    Zimmernummer: 251

    Telefon: +49 2631 802-625
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Heddesdorf, Irlich und Projektentwicklung Rasselstein-Gelände

  • Frau Krings
    Zimmernummer: 254

    Telefon: +49 2631 802-620
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Innenstadt und Projekt Aktive Stadt

  • Frau Schröder
    Zimmernummer: 352

    Telefon: +49 2631 802-134
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Witzel
    Zimmernummer: 255

    Telefon: +49 2631 802-616
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Altwied, Heimbach-Weis, Niederbieber, Oberbieber, Segendorf, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof

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