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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls beantragen

Die Bescheinigung des zuständigen Standesamts dient Ihnen als Nachweis, dass Sie den Sterbefall angezeigt haben.

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Sterbefalls bescheinigen lassen.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.


  • Sie haben dem zuständigen Standesamt den Sterbefall angezeigt.
  • Das Standesamt kann wegen fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausstellen.

Die Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls können Sie persönlich vor Ort oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

  • Beantragen Sie die Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben.
  • Sind alle Angaben korrekt, sendet Ihnen das Standesamt die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

keine

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

Anweisung durch das Gericht

Formulare

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Sterbefall

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

Webseite: www.standesamt-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. nur terminierte Eheschließungen

Hinweis:
Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an standesamt@neuwied.de  unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.
Ausnahme: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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