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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.


Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

Es gibt keine Frist.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Widerspruch

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr
Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.
Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen .

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Bach
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Bergen
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Jebali
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Kambeck
    Zimmernummer: 018-Frontoffice

    Telefon: +49 2631 802-406
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Krobb
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Marmé
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Mücke
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Neufeld
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
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  • Frau Runkel
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Schley
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
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  • Frau Schneider
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
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  • Herr Schneider
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
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  • Frau Sentürk
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
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  • Frau Thiessen
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
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  • Frau Ziegler
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
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