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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

  • nicht bereits verheiratet sind,
  • geschäftsfähig sind,
  • volljährig sind.

Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.


  • Sie wollen innerhalb der nächsten 6 Monate im Ausland heiraten.
  • Sie
    • haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
    • sind in Deutschland als staatenlos anerkannt,
    • sind in Deutschland als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer anerkannt oder
    • sind in Deutschland als Flüchtling anerkannt mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Ihrer beabsichtigten Heirat mit einer konkret bestimmten Person steht nach deutschem Recht nichts entgegen.

  • international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
    • Pass oder ID-Card (EU)
    • Passersatzdokument

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das Standesamt an Ihrem letzten Wohnort in Deutschland zuständig.

Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis bestätigt nicht nur den freien Ehestand einer Person, sondern auch, dass nach deutschem Recht für beide Personen keine Ehehindernisse bestehen. Daher können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Scheidungsurteile oder Nachweise über die Auflösung früherer Ehen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis kann nicht ausgestellt werden, wenn der Eheschließung nach deutschem Recht ein Ehehindernis entgegensteht, beispielsweise bei einer unzulässigen Mehrehe oder unzulässigen Ehe mit einer minderjährigen Person.

Lehnt das Standesamt die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Rahmengebühr, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 80 - 127 €

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Eheschließungen

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

Webseite: www.standesamt-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. nur terminierte Eheschließungen

Hinweis:
Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an standesamt@neuwied.de  unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.
Ausnahme: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Servicestelle Ehe

    Telefon: +49 2631 802-696
    Telefax: +49 2631 802-443
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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