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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Eheschließung durchführen

Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt.

Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.

Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt.

Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen.


  • Sie haben Ihre Eheschließung beim Standesamt angemeldet.
  • Ihre Ehefähigkeit wurde geprüft und bestätigt.
  • Sie sind beide persönlich und gleichzeitig bei der Trauung anwesend.
  • Es liegen keine Ehehindernisse vor durch beispielweise
    • eine bestehende Ehe oder 
    • ein Verwandtschaftsverhältnis.
  • Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Falls Sie sich bei der Anmeldung vertreten lassen haben: Sie bestätigen Ihre Angaben persönlich.
  • Falls erforderlich: Eine dolmetschende Person ist anwesend.

  • Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erscheinen persönlich zur Eheschließung.
  • Sie werden gefragt, ob sich seit Ihrer Anmeldung etwas geändert hat und welchen Namen Sie führen möchten.
  • Bei der Trauung erklären Sie vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten mit dem Ja-Wort, dass Sie die Ehe eingehen möchten.
  • Sie beide unterschreiben die Niederschrift, in der alle Daten festgehalten werden. Haben Sie eine Trauzeugin oder einen Trauzeugen, unterschreiben auch diese.
  • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte trägt Ihre Eheschließung in das Eheregister ein.
  • Sie erhalten eine Eheurkunde.
     

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass 

  • Für die Durchführung der Eheschließung selbst gibt es keine feste Frist.
  • Die Anmeldung der Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig. Die Eheschließung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, sonst ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

  • Die Trauung selbst dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten.
  • Die Eintragung in das Eheregister erfolgt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag.
  • Die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld kann je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen dauern.

  • Anweisungsantrag bei dem zuständigen Amtsgericht

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Rahmengebühr:
45-51 € während der Öffnungszeiten im Standesamt;
170-190 € außerhalb der Öffnungszeiten & des Standesamtes

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Formulare

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Eheschließungen

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

Webseite: www.standesamt-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. nur terminierte Eheschließungen

Hinweis:
Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an standesamt@neuwied.de  unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.
Ausnahme: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Servicestelle Ehe

    Telefon: +49 2631 802-696
    Telefax: +49 2631 802-443
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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