Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Elternbeitrag festsetzen

Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.


Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

  • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
  • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
  • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“

Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Welche Unterlagen für Berechnung bzw. Übernahme des Elternbeitrags erfoderlich sind, entnehmen Sie dem Wegweiser .

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Die Erklärung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie online über den Online-Dienst " Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse " ausfüllen und beim Jugendamt der Stadt Neuwied einreichen. 

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Kostenbeiträge der Eltern richten sich nach den aktuellen Richtlinien und der aktuellen Satzung.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-286
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: www.neuwied.de/kitas
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Für Anliegen rund um die Themen Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Beurkundungen bitte vorab einen Termin online buchen .
Darüber hinaus wird ebenfalls um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
zurück zur Übersicht