Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren. Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids kann auf Antrag verlängert werden.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer des Bauvorbescheids in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
In Textform gestellter Antrag.
Kostenhöhe (variabel): von 60,00 Euro bis zu 750,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer des Bauvorbescheids (4 Jahre) in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht