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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren

Pflegepersonen nehmen ein fremdes Kind, das aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) von seinen Eltern selbst erzogen werden kann, für eine bestimmte Zeit oder Dauer in ihre Familie auf und betreuen und erziehen es.

Dies geschieht im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege durch Vermittlung durch das Jugendamt.

Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch das zuständige Jugendamt.

Pflegepersonen leisten durch ihr Engagement einen wertvollen Beitrag für die Jugendhilfe, in dem sie Kindern ein Zuhause, Erziehung und Betreuung geben. Sie unterstützen hierdurch auch deren Eltern, die für einen Zeitraum oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.

Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist (Hilfeplan).


Die sorgeberechtigten Eltern stellen beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Das Jugendamt prüft daraufhin, ob Vollzeitpflege die geeignete Hilfe ist.

Die sorgeberechtigten Eltern können Wünsche bei der Auswahl der Pflegefamilie äußern, beispielsweise zu deren allgemeiner Lebenssituation oder religiöser Orientierung. Sie können auch selbst eine Pflegefamilie vorschlagen (z.B. Verwandte). Das Jugendamt muss jedoch deren Eignung als Pflegeperson feststellen.

Die Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren Jugendamt, Personenberechtigte und Pflegeperson unter Beteiligung des Kindes (je nach Alter) oder Jugendlichen gemeinsam in einem Hilfeplan.

Während der Dauer des Pflegeverhältnisses werden sowohl die Eltern als auch die Pflegepersonen vom Jugendamt betreut und unterstützt.

  • Führungszeugnis
  • ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
  • Informationen über die Einkommenssituation

Es fallen keine Gebühren an.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Pflegegeld:

Wenn das Jugendamt ein Kind an Pflegepersonen vermittelt, verpflichtet es sich zur Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes des Kindes durch Pflegegeld.

Das Pflegegeld ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und setzt sich aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und den Kosten der Erziehung zusammen. Das Pflegegeld ist gedacht für Aufwendungen, die direkt für das Pflegekind zu leisten sind, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug, Beiträge für Sportvereine usw. Die Kosten der Erziehung sind ein Beitrag als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Pflegepersonen.

Das Pflegegeld wird durch das Jugendamt ausgezahlt.

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Soziale Dienste

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-100
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Di. 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Mi. 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Do. 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Fr. 08:00 – 13:00 Uhr

Ansprechpartner:
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