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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

Sie können als veranstaltende Person

  • Messen,
  • Ausstellungen und
  • Märkte

festsetzen lassen. 

Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.

Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.

Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel

  • der Reisegewerbekartenpflicht,
  • dem Ladenöffnungsrecht,
  • dem Arbeitszeitgesetz und
  • dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.

Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.

Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.

Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.


Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

  • Messe
  • Ausstellung
  • Großmarkt
  • Wochenmarkt
  • Spezialmarkt
  • Jahrmarkt

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Lageplan der Veranstaltung
  • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
  • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
  • vorläufiges Ausstellerverzeichnis

Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.

Widerspruch

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Stadtmarketing

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-460
Telefax: +49 2631 802-801

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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