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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Genehmigung für Mietwagen beantragen

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises zu stellen.


Werden die Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Antragsteller erfüllt, kann eine Mietwagengenehmigung nach. § 49 PBefG erteilt werden.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, d.h.

  • die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist
  • keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vorliegen
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist
  • der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 (1) als erteilt.

Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen

Antragsbearbeitung durch die zuständige untere Verkehrsbehörde

Erteilung bzw. Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung

- Formeller Antrag (Name, Vorname des Antragstellers; Wohn-und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)

- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleiter)

- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister n (bei Unternehmen)

- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen:

- Fahrzeugliste, ggf. Mietfahrzeuge mit Mietvertrag bzw. Leasingliste

- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschl. Wagniskennzahl (WKZ)

- Gewerbeanmeldung

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

ein formeller Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines Mietwagenverkehrs mit Kraftfahrzeugen kann über die jeweilig zuständige untere Verkehrsbehörde abgerufen werden

Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 Euro bis 500,00 Euro

Für Regelfälle liegt sie

  •  für das erste Fahrzeug bei 60€
  •  Für jedes weitere Fahrzeug bei 30€.

Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.

Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

Hinweis: Weitere Kosten können entstehen für

  •  Registerauskünfte
  •  Die Erstellung der sonstigen Nachweise“

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen unteren Verkehrsbehörden variieren.

Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden bzw. Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Pankratz
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 34 - 2. Führerscheinstelle

Rudolf-Diesel-Straße 10
56566 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Ansprechpartner:
  • Frau Grundmann
    Zimmernummer: 1.02

    Telefon: 02631 803-372
    Telefax: 02631 80393-372
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Spohr-Schäfer
    Zimmernummer: 1.02

    Telefon: 02631 803-686
    Telefax: 02631 80393-686
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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